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Begleitpersonen bei mehrtägigen SV

Die Schulleiterin hat weiters neben der Leiterin der Veranstaltung in Absprache mit dieser anstaltseigene geeignete Lehrerinnen oder andere geeignete Personen als Begleitpersonen in folgender Anzahl festzulegen:

 

 

  • bei mehrtägigen Schulveranstaltungen    

      mit überwiegend leibeserziehlichen Inhalten je eine Begleitperson ab 12 bis 16 teilnehmenden Schülern und für je weitere 12 bis 16 teilnehmende     
      Schüler,

      0 Begleitpersonen:      bis 15 Schüler  

      1 Begleitperson:         12 bis 31 Schüler    

      2 Begleitpersonen:      24 bis 47 Schüler

      3 Begleitpersonen:      36 bis 47 Schüler

      4 Begleitpersonen:      48 bis 79 Schüler

      5 Begleitpersonen:      60 bis 95 Schüler

      6 Begleitpersonen:      72 bis 111 Schüler, usw...

 

 

      mit überwiegend projektbezogenen Inhalten je eine Begleitperson ab 17 bis 22 teilnehmenden Schülern und für je weitere 17 bis 22 teilnehmende
      Schüler,
      0 Begleitpersonen:      bis 21 Schüler  

      1 Begleitperson:         17 bis  43 Schüler    

      2 Begleitpersonen:      34 bis 65 Schüler

      3 Begleitpersonen:      51 bis 87 Schüler

      4 Begleitpersonen:      68 bis 109 Schüler

      5 Begleitpersonen:      85 bis 131 Schüler

      6 Begleitpersonen:      102 bis 153 Schüler, usw..

 

             

       mit überwiegend sprachlichen Inhalten je eine Begleitperson ab 23 bis 27 teilnehmenden Schülern und für je weitere 23 bis 27 teilnehmende Schüler,
       0 Begleitpersonen:      bis 26 Schüler  

      1 Begleitperson:         23 bis  53 Schüler    

      2 Begleitpersonen:      46 bis 80 Schüler

      3 Begleitpersonen:      69 bis 107 Schüler

      4 Begleitpersonen:      92 bis 134 Schüler, usw...

 

Anmerkung:

Die Einteilung als Schikursleiterin (Leiterin einer mehrtägigen Schulveranstaltung), als Begleitperson oder zur Supplierung stellt eine bedeutende vorübergehende Änderung der Diensteinteilung dar. Daher ist mit dem Dienststellenausschuss das Einvernehmen darüber herzustellen. Bei Problemen oder Fragen wenden Sie sich bitte möglichst rechtzeitig an den Vorsitzenden oder die Vorsitzende des DA.

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Abweichende Festlegungen der Anzahl der Begleitpersonen

 

 

mehrtägige Veranstaltungen: Klassen- oder Schulforum bzw. Schulgemeinschaftsausschuss

 

Die Festlegung der Zahl der Begleitpersonen (und auch die Abweichung vom „Normalfall“) hat vorwiegend im Hinblick auf die Gewährleistung der

Sicherheit der Schüler sowie auf den pädagogischen Ertrag der Veranstaltung zu erfolgen,  wobei auf

 

  • die Schulstufe und die Schulart,

  • die Zusammensetzung der Klasse (zB Integrationsklasse) und die Reife der Schüler sowie

  • die Art und auf den Inhalt der Veranstaltung Bedacht zu nehmen ist. Weiters sind die Grundsätze der Sparsamkeit, der Wirtschaftlichkeit und der Zweckmäßigkeit zu beachten.

 

Schifahren

 

Gruppengröße maximal 12!

 

 

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