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Ausbildung: alle Personen gemäß 4.1:
abgeschlossene Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Reitinstruktor/in, Reittrainer/in, Reitlehrer/in, Reitinstruktor/in (FENA), Bereiter/in (FENA), Übungsleiter/in („Schulsport“-FENA), Reitwart/in (FENA) oder Reitlehrer/in (FENA), allenfalls facheinschlägiger Lehrgang an einer Einrichtung gemäß 5.1. zum Nachweis des erforderlichen Eigenkönnens und der Befähigung, eine/n geprüfte/n Reitlehrer/in zu unterstützen sowie den Anfängerunterricht an der Longe ohne Galopp selbstständig zu führen.

Organisation: Reitsportunterricht (Reiten/Voltigieren/Fahren), auch ein allfälliger Unterricht durch eine/n befugtem schuleigene/n Lehrer/in, sind ausschließlich in oder im Zusammenwirken mit autorisierten Betrieben/Vereinen (abzurufen im Servicebereich unter www.fena.at) durchzuführen. Ritte ins Gelände (über Reitbahn, Reitplatz oder Reitgelände des Betriebes hinaus) dürfen erst dann stattfinden, wenn der/die Schüler/in das Pferd in den drei Grundgangarten sicher beherrscht. Solche Ausritte dürfen nur von einem/einer Ausbildner/in oder einem/einerWanderreitführer/in (FENA) des Betriebes geführt werden.
Für das Reiten auf Straßen im öffentlichen Gut muss der Reiter/die Reiterin „körperlich geeignet und des Reitens kundig sein sowie das 16. Lebensjahr vollendet haben“. Reiter/innen dürfen nur die Fahrbahn und auf Straßen mit Reitwegen (durch das Verkehrszeichen „weißer Reiter auf blauem Hintergrund“ gekennzeichnet) nur die Reitwege benützen. Zwingend vorgeschrieben ist für Reiter der rechte Fahrbahnrand, auf Radwegen und Gehwegen ist Reiten grundsätzlich verboten. Beim Reiten im Wald oder bei der Benützung von Forststraßen (unabhängig, ob diese als solche gekennzeichnet sind oder nicht) ist die Zustimmung des Eigentümers bzw. Erhalters erforderlich.

Sicherheit: Alle Teilnehmer/innen sind verpflichtet, während der gesamten Ausbildung einen Schutzhelm nach DIN 33591 oder CE EN 1384 zu tragen, für Anfänger/innen wird darüber hinaus das Tragen eines Rückenschutzes dringend empfohlen. Zu Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen am, mit und auf dem Pferd zählen die korrekte, unter dem Aspekt der Sicherheit ausgewählte Ausrüstung von Pferd und Reiter, beim Reiten in der Gruppe die Abstimmung von Route, Gangart und Tempo auf das jeweils schwächste Pferd bzw. den/die unerfahrensten Reiter/in sowie Berücksichtigung des Geläufs. Auch die umsichtige Bewältigung von Geländeschwierigkeiten, die Beachtung der Vorschriften der Straßenverkehrsordnung sowie der Gesetzgebung für das Reiten im Wald sowie das strikte Vermeiden von riskantem, übermütigem Verhalten zu Pferde sind dazu zu rechnen.

Inanspruchnahme gewerblicher Unternehmen und/oder Vereine: Ausbildungsbetrieb (FENA = Fédération Equestre Nationale d'Autriche) oder Reitschule (FENA) oder Reitstall (FENA), sowie solche Betriebe (Vereine), bei denen der Unterricht nachweislich durch eine qualifizierte Person erteilt wird.

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