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Abrechnung von Schulveranstaltungen
Nächtigung:
Sollten für Lehrpersonen Auslagen für die Nächtigung anfallen, so ist dieser Betrag je Nacht in der Höhe der tatsächlich nachgewiesenen Auslagen, höchstens aber bis zu 200 vH des Betrages, den die Schüler je Nacht zu tragen haben, zu ersetzen (zusätzlich zu den Bauschgebühren)

SCHULVERANSTALTUNGEN
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