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Bestimmungen für einzelne Sportarten

Bewegungserziehliche Schulveranstaltungen sind als Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichtes zur körperlichen Ertüchtigung der Schüler/innen, etwa der Förderung der Bewegungsfähigkeit und Bewegungsbereitschaft sowie der Verbesserung der motorischen Leistungsfähigkeit, vorzubereiten und durchzuführen. Im Rahmen der bewegungserziehlichen Schulveranstaltungen sind auch gemeinschaftserziehliche Aufgaben wahrzunehmen.

Weiters können eine praktische Auseinandersetzung mit Lehrstoffbereichen, die im Rahmen des lehrplanmäßigen Unterrichtes nicht oder nur unvollkommen näher gebracht werden, sowie eine Vertiefung bestimmter Lehrplaninhalte erfolgen. An den Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und für Sozialpädagogik sind darüber hinaus berufsbezogene didaktischmethodische Kenntnisse zu vermitteln.

Bei der Planung von bewegungserziehlichen Schulveranstaltungen ist auf die Zielsetzungen, auf die Sicherheit und die körperliche Leistungsfähigkeit der Schüler/innen sowie auf die Zahl der für die Durchführung der Schulveranstaltungen zur Verfügung stehenden Lehrer/innen und sonstigen Begleitpersonen sowie auf die finanzielle Leistungsfähigkeit der Schüler/innen (Unterhaltspflichtigen) Bedacht zu nehmen.

Grundvoraussetzungen zur Wahrung der Vermittlungsqualität und der höchstmöglichen Sicherheit der Schüler/innen sind Eigenkönnen, ausreichende organisatorische und methodische Erfahrung der Unterrichtenden aber auch die notwendige Infrastruktur von Sportstätten.

 

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