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Ausbildung: alle Personen gemäß 4.1: Nachweisliche facheinschlägige Ausbildung (einschließlich Sicherheitsvorkehrungen und Organisationsformen) im Rahmen der Lehrer/innen/bildung, an einer Bundessportakademie und allenfalls durch den Österreichischen Segelverband (ÖSV) bzw. die Vereinigung österreichischer Windsurf- und Segelschulen (VÖWS).

Organisation:

Die eingesetzten Schulboote und sonstiges Ausbildungsgerät müssen in einwandfreiem Zustand sein und allenfalls Richtlinien bestehender Ausbildungsorganisationen voll entsprechen.


Auf einem Boot dürfen nie mehr als vier Personen gleichzeitig betreut werden. Für jede/n Kursteilnehmer/in muss im praktischen Unterricht ein Segel- oder Surfanzug vorhanden sein.

Jede/r Kursteilnehmer/in muss an Bord eine tragfähige Schwimmweste anlegen. Es muss am Ausbildungsort mindestens ein einsatzfähiges Rettungsboot vorhanden sein.

Sicherheit:

Ein Nachweis des Schwimmkönnens ist vor Kursbeginn auf der Grundlage des Österreichischen Schwimmerabzeichens (Allroundschwimmer/in) zu erbringen.

 

Inanspruchnahme gewerblicher Unternehmen und/oder Vereine: Segelschulen als ortsfeste oder mobile Ausbildungsstätten, an denen sowohl theoretische als auch praktische Ausbildungen zum Führen von Segelfahrzeugen (mit oder ohne Hilfsmotor) auf Binnenrevieren durchgeführt werden. Ausbildung über den Österreichischen Segelverband (ÖSV), die Vereinigung Österreichischer Yachtsport- und Windsurfschulen (VÖYWS) bzw. die Vereinigung österreichischerWindsurf- und Segelschulen (VÖWS).

 

 

 

Segeln

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