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Ausbildung: Volksschullehrer/in, Sonderschullehrer/in, Begleitlehrer/in, Begleitpersonen: Abgeschlossene entsprechende Ausbildung und Besitz des Helferscheines als 1. Stufe des Österreichischen Rettungsschwimmerabzeichens. Für die bloße Beaufsichtigung von Schülerinnen und Schülern beim Schwimmen wird für alle Betreuer der Besitz des Helferscheines als 1. Stufe des Österreichischen Rettungsschwimmerabzeichens dringend empfohlen, beim Schwimmen und Baden in offenen Gewässern verpflichtend vorgeschrieben.

Organisation: Schwimmunterricht darf nur in Hallenbädern, künstliche Freibädern und in Badegewässern, in denen das Baden behördlich nicht untersagt ist und eine Rettungsmöglichkeit (zumindest Rettungsreifen) besteht, durchgeführt werden.
Beim Schwimmen und Baden in offenen Gewässern ist darauf zu achten, dass keine gefährlichen Stellen (auch unter Wasser) vorhanden sind und die hygienischen Voraussetzungen gewährleistet sind. Aus Sicherheitsgründen dürfen von einer Lehrperson maximal 19 Schüler/innen betreut werden.

Sicherheit: Die Schüler/innen sind vor der Aufnahme des Schwimmunterrichts über die Gefahren und Vorsichtsmaßnahmen altersgemäß in Kenntnis zu setzen (dazu gehört auch die Vermittlung der allgemeinen Baderegeln).
Die Lehrer/innen und andere Assistenz leistende Personen müssen während des Unterrichts Schwimm- oder andere geeignete Sportkleidung tragen.
Bei Tauchübungen - vor allem beim Strecken- und Tieftauchen - müssen Schüler/innen ständig beaufsichtigt werden.

 

 

 

Schwimmen (auch als Teilziel einer „bewegungsorientierten“ Schulveranstaltung)

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