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Erfasst werden unter diesem Begriff sowohl Hochseilelemente (Hochseilgärten) wie Abenteuerparcours, Waldseilgärten, Action Parks (durchlaufendes Schienensystem), Pampers Pole usw., als auch Niedrigseilelemente (MohawkWalk, Vertrauensfall usw.)

Ausbildung: alle Personen gemäß 4.1: abgeschlossene Ausbildung gemäß dem Standard der European Ropes Course Association (ERCA).

Organisation: Seilgärten müssen schülergerecht sein und den Bestimmungen der EN 15567 für Ropes Course entsprechen. Die Gruppengröße richtet sich nach den Gegebenheiten des Seilgartens (Anzahl der Plattformen, Betreuerdichte, Übersichtlichkeit,…) und wird vom Betreiber vorgegeben.

Sicherheit: Vor Beginn der Aktivitäten müssen alle Teilnehmer/innen über die sicherheitstechnischen Anleitungen informiert werden. Weiters müssen geeignete Maßnahmen getroffen werden, um Komplettaushängungen zu verhindern (technische Lösungen, Partnercheck, Trainerintervention,…).
Bei der Verwendung von Hüftgurten müssen entsprechende körperliche Voraussetzungen (Größe, Gewicht, Körperspannung,…) gegeben sein, ansonsten muss ein Ganzkörpergurt verwendet werden. In Seilgärten besteht grundsätzlich Helmpflicht.

Inanspruchnahme gewerblicher Unternehmen und/oder Vereine: Die eingesetzten Instruktoren müssen gemäß dem Standard der European Ropes Course Association (ERCA) ausgebildet sein.

Bewegen im Seilgarten

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