top of page

Findet eine Schulveranstaltung oder schulbezogene Veranstaltung in der ersten Unterrichtsstunde (Vormittagsunterricht oder Nachmittagsunterricht) statt, an einem anderen Ort als in der Schule statt, so kann, wenn dies zweckmäßig und für die Erziehungsberechtigten zumutbar erscheint, ein anderer Treffpunkt als der Schulstandort bestimmt werden. Hievon sind die Erziehungsberechtigten rechtzeitig zu verständigen.

SV in erster Unterrichtsstunde

bottom of page