top of page
einmalige Anforderung reicht aus
Team Info 39                                28. Juni 2018
Deutschförderklassen 2018/19

Sowohl auf Bundesebene als auch im Bildungsausschuss des Salzburger Landtags (am 27. Juni 2018) wurde die gesetzliche  Regelung für die Deutschförderklassen nunmehr beschlossen. Im Vorfeld dazu hat es ja -aus unserer Sicht berechtigte Beschwerden von Betroffenen gegeben. Auch über SALVE und die parteifreien Gewerkschafter_innen PFG haben wir uns dazu öffentlich kritisch und klar geäußert (die Stellungnahmen haben wir in einer früheren Info bereits veröffentlicht)

​

Heftige Diskussionen hat es ganz besonders zur Organisation gegeben, denn die "Formel" (15 (VS) bzw 20 (NMS) Wochenstunden in einer eigenen Klasse, den Rest der laut Lehrplan zu besuchenden Stunden in der "Stammklasse" war sehr umstritten.

​

Unseres Erachtens gibt das Gesetz in dieser Frage eine doch relativ große Autonomie für die Schulen her:

Weder in den Lehrplanbestimmungen (Verordnung) noch im Gesetz findet sich eine definitive Bestimmung, dass Schüler_innen pro Woche 15 bzw 20 Stunden in einer (separaten) Deutschförderklasse verbringen müssen, was uns auch vom LSR bestätigt worden ist.
Die in der vom Bund zur Verfügung gestellten Handreichung angegebenen Zahlen 15 bzw 20 für einen Unterricht in einer eigenen Klasse können daher nur Empfehlungen sein. Da der Bund für den Zweck der besonderen Deutsch-Förderung pro Deutschförderklasse 15 bzw 20 Wochenstunden zusätzlich zur Verfügung stellt, werden die Schüler 15 bzw 20 Wochenstunden zu fördern sein.

​

Dass bei einer dezidierten Anführung des Terminus Deutschförderklassen im Regelfall zumindest 1 Unterrichtsstunde pro Schultag in dieser "Klasse" verbracht werden soll, wird kaum weg zu argumentieren sein, darüber hinaus kann unseres Erachtens nach  pädagogischen Gesichtspunkten am Standort entschieden werden, ob weitere Unterrichtseinheiten in der (separaten) Klasse oder eben integrativ (zusätzlich mit der Lehrperson der Deutschförderklasse) in der "Stammklasse" gefördert werden.

​

Die Erläuterungen zum Gesetz untermauern unseren Standpunkt, wenn dort steht:
"Es soll danach getrachtet werden, dass Schüler von Deutschförderklassen möglichst bald in "ihrer" Regelklasse (allenfalls mit besonderer Förderung in dort eingerichteten Deutschförderkursen oder lediglich Förderung im Rahmen des Förderunterrichts) unterrichtet werden können. Auch die zeitweise gemeinsame Führung der Deutschförderklasse mit einer "Regel"-Klasse soll eine erfolgreiche Eingliederung der jungen Menschen sicherstellen."

​

Auch der (ab 01.September 2018 neue) Paragraf 9 Abs. 1b SchUG unterstützt dies: "Deutschförderklassen  gemäß §8h Abs.2 des Schulorganisationsgesetzes sind nach Maßgabe der organisatorischen Möglichkeiten und der pädagogischen Zweckmäßigkeit  in jenen Unterrichtsgegenständen, die nicht primär dem Erwerb und dem Ausbau der Kenntnisse der deutschen Sprache dienen, gemeinsam mit der betreffenden Regelklasse oder einer anderen Klasse zu führen."
 

​

Sollten nicht zusätzlich gesetzliche Bestimmungen oder Verordnungen kommen (was wir für den Schulbeginn 2018/19 nicht erwarten), bietet dieses "Modell" (eine gesetzesmäßige Auslegung der Bestimmungen zum Wohle der Pädagogik!) einen doch großen "Spielraum" für die einzelenen Standorte (selbst wenn vielleicht noch einige "Wünsche" offen bleiben werden)

​

Wir haben nachfolgend einige Informationen für dich aufbereitet, die wir dir hier zur Verfügung stellen wollen. Speziell in den Erläuterungen werden zahlreiche Fragen im Detail beantwortet.

Selbstverständlich steht euch unser Team darüber hinaus gerne für weitere Anfragen zur Verfügung.

​

Gesetzestext Schulorganisationsgesetz SchOG (Bund)

Erläuterungen Schulorganisationsgesetz SchOG (Bund)

​

Im Bildungsausschuss des Landtags beschlossener Gesetzestext Salzburger Schulorganisations-Ausführungsgesetz S SchOAG und

Erläuterungen dazu

​

Handreichung BMBWK

NEU: Saisonabo für Tennis im PV Büro erhältlich
Auf der ASKÖ Sportanlage in Maxglan, Eichetstraße 29-31, stehen ab sofort zwei Outdoorplätze für den Spielbetrieb zur Verfügung.
Die gesamten Informationen findest du HIER.
​

​

bottom of page