top of page
Team Info 12                 23. November 2017

Mit dem Schulbrief 3 2017/18 vom 20.11.2017 wurde das Projekt dienstliche Mailadresse für Landeslehrer/innen

von der Bildungsabteilung endgültig umgesetzt.

Die Richlinien für die Nutzung findest du hier. Die Anleitung zum Einrichten des Postfachs steht hier zum Download
bereit.

Bei den entsprechenden Besprechungen dazu haben wir größten Wert darauf gelegt, dass die Übermittlung von Dienstanweisungen, insbesondere durch Schulleiter/nnen, nicht allein und ausschließlich über das E-Mail-System erfolgen darf und bestehende Informationswege, wie zB Aushang an der dafür vorgesehenen Stelle oder telefonische Kontaktaufnahme, aufrecht bleiben.

Die Tatsache, dass Mails gegebenenfalls nicht an die Lehrperson weitergleitet werden und dabei weder eine Benachrichtigung des Senders noch des Empfängers erfolgt, hat uns dazu bewogen, für die Mailkommunikation in den Fällen, in denen uns eine private Mailadresse bekannt ist, diese auch weiterhin zu nutzen.
Die Kommunikation zwischen Bediensteten und Personalvertretern/innen bedarf großer Vertraulichkeit, die uns bei privaten Adressen größer erscheint als bei Adressen, zu denen der Dienstgeber Administratorenrechte besitzt. Selbstverständlich bestimmen hier die Lehrer/innen, welche Adressen sie für die Kontaktaufnahme zum Personalvertreter oder zur Personalvertreterin verwenden wollen!

dienstliche Mailadressen
Bildungsdirektion - Gespräch mit Amtsführendem Präsidenten

Am 22. 11.2017 hat es eine Besprechung über die bereits beschlossene Einführung der Bildungsdirektion gegeben, bei der Wolfgang Haag und Sigi Gierzinger für den ZA anwesend waren.

In einer äußerst kontruktiven und freundlichen Gesprächsatmosphäre erläuterte Apräs Plötzeneder die geplante Umsetzung bis 1.1.2019 (ab da muss die Bildungsdirektion jedenfalls eingerichtet sein) und sagte uns zu, den Zentralausschuss in die Kommunikation gut einzubinden.
Gut finden wir auch, dass der Prozess zur Umsetzung der Bildungsdirektion von einer externen Beratungsfirma begleitet wird.

Unser Team ist nach diesem Gespräch guter Dinge, dass der derzeitige Amtsführende Präsident des LSR, Prof Mag Johannes Plötzeneder, in der neuen Bildungsdirektion sehr bald eine ganz entscheidende Rolle spielen wird, und wir sind zuversichtlich, dass er bereits ab 1.1.2018 mit den Agenden des Bildungsdirektors betraut wird. Wir sind sicher, dass  die bisher ausgezeichnete Zusammenarbeit mit ihm deutlich intensiviert wird. Das kann nur im Sinne der Lehrerinnen und Lehrer sein!

Einvernahmen im Amt - am besten nicht ohne Personalvertreter/in!

Aus aktuellem Anlass möchten wir wieder einmal darauf hinweisen, dass wir dringend raten, bei Einvernahmen im Amt der Salzburger Landesregierung (Bildungsabteilung) eine/n Personalvertreter/in deines Vertrauens mitzunehmen. Das ist ein Recht eines jeden Bediensteten. Auch wenn in der Einladung lediglich von einem „Gespräch“ die Rede ist, kann man davon ausgehen, dass diese Besprechung womöglich bereits die Vorstufe zu einem Verfahren sein kann.

Uns ist in letzter Zeit leider immer öfter aufgefallen, dass die bisherige Abmachung, wonach bei Terminverhinderung des einzelnen Personalvertreters ein Ausweichtermin gefunden wird, nicht mehr hält.

Da es sich bei einem solchen Termin um eine Dienstpflicht handelt, ist der Aufforderung des Amtes Folge zu leisten und muss der Termin wahrgenommen werden.
Allerdings bist du als Beteiligter bzw. Beschuldigter nicht verpflichtet, eine Aussage zu machen. Wir raten daher dringend ab, ohne Beisein deines Personalvertreters oder deiner Personalvertrererin irgendeine Aussage zu tätigen.

Da wir bereits Erfahrungen haben, wie solche Gespräche im Amt der Salzburger Landesregierung dann bei einer Aussageverweigerung ablaufen, bieten wir schon im Vorfeld gerne ein Coaching an.

bottom of page