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einmalige Anforderung reicht aus
Team Info 02                               13. September 2018
Jahresnormrechner 2018/19
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Auch für das neue Schuljahr bieten wir euch unseren beliebten "Jahresnormrechner" an. Einfach downloaden und ausdrucken.

(altes Dienstrecht)

Hier herunter laden (Datei enthält 4 Tabellenblätter, die je nach Schultyp bzw Lebensalter​​ variieren)

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Eine Tabelle zur Jahresnorm 2018/19 findest du hier.

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Die Übersicht über die zu erbringenden Fortbildungsstunden bzw "Gratissupplierstunden"  steht hier zum Abruf bereit.

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Die Tabelle Beschäftigungsausmaß Pädagogischer Dienst (Neues Dienstrecht) kannst du hier downloaden

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Hier findest du den entsprechenden Erlass der Bildungsabteilung (wurde mit Stand 13.09.2018 leider noch nicht für das laufende Schuljahr angepasst)

Schulbrief 1/2018-19 der Bildungsabteilung
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Durch Klick auf nebenstehendes Bild kommst du zum gesamten Schulbrief.
Von besonderer Bedeutung ist dabei für uns der Punkt Datenschutz: Wir möchten daher dezidiert darauf aufmerksam machen, dass uns die Dienstbehörde die Ansuchen von Lehrern/innen NICHT mehr übermittelt. Damit wir deine Interessen bestmöglich vertreten können, ist es erforderlich, dass du uns ab sofort diese Informationen selber zukommen lässt.
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Beim Thema Belohnungen vertreten wir eine andere Rechtsmeinung als der Dienstgeber und haben daher schriftlich aufgefordert, eine entsprechende Passage zurück zu nehmen.
Das Schreiben dazu ist hier zum Nachlesen.
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Klassenforum, Schulforum, SGA
HIER haben wir die wichtigsten Informationen für dich zusammen gestellt:
Klassenforum
Schulforum
SGA
INFOBROSCHÜRE
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Schulkonto, Klassenkonten
Seit 25. September 2014 bearbeiten wir diese Thematik, fast 4 Jahre sowie mehrere hundert Seiten Schriftverkehr mit verschiedenen Institutionen später- können wir es erfolgreich abhaken.
Auf  Grund einer bundesgesetzlichen Regelung war es für das Land nicht mehr möglich, einen von uns bereits vor Jahren eingebrachten Vorschlag abzulehnen, sodass der Landtag ein entsprechendes Gesetz zur von uns geforderten Teilrechtsfähigkeit beschlossen hat.
Auch wenn wir nicht verstehen, warum das so lange gedauert hat und uns eine raschere Lösung gewünscht haben, zeigt es uns, dass wir mit unserer Beharrlichkeit auf dem richtigen Weg sind (selbst auf die Gefahr hin, bei manchen Stellen nicht überaus beliebt zu sein)
Im Schulbrief 1/2018-19 (Punkt VII) findet sich die entsprechende Regelung.
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Pendlerpauschale
Fahrtkostenzuschuss

Der Anspruch auf Fahrtkostenzuschuss besteht nur für Lehrkräfte, denen das Pendlerpauschale nach
§ 16 Abs. 1 Z 6 lit. b oder c EStG zusteht. Für den Anspruch auf Fahrtkostenzuschuss muss das Pendlerpauschale durch
Erklärung beim Dienstgeber (über den Dienstweg) mittels Formular L34EDV (Pendlerrechner) des Bundesministeriums
für Finanzen in Anspruch genommen werden. Der Antrag kann mittels Pendlerrechner  gestellt werden.
Der Anspruch auf Fahrtkostenzuschuss gebührt ab dem Tag der Abgabe dieser Erklärung bei der Dienstbehörde.
Der Anspruch auf Fahrtkostenzuschuss endet mit Ablauf des Tages, an dem die Voraussetzungen für das Pendlerpauschale
wegfallen.

Pendlerpauschale
Das „kleine“ Pendlerpauschale steht zu, wenn die Wegstrecke zwischen dem nächstgelegenen Wohnsitz und der Stammschule mehr als 20 km beträgt und die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels möglich und zumutbar ist.
Ist die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar, besteht Anspruch auf das „große“ Pendlerpauschale.
Weitere Informationen findest du hier

ACHTUNG: NEUANSUCHEN um Pendlerpauschale sind nur dann notwendig, wenn der Wohnort gewechselt wird, sich Dienststelle (Stammschule) oder Diensteinteilung (Stundenplan) verändern oder Veränderungen aus einer Neueingabe im Pendlerrechner vorliegen.

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