![]() | ![]() | ![]() |
---|---|---|
![]() | ![]() | ![]() |
![]() | ![]() |
Team Info 20 01.Februar 2024
Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern für offene
Lehrer:innenstellen durch Schulleitungen
Aus gegeben Anlass wollen wir alle Schulleitungen über den gesetzlich vorgeschriebenen Ablauf zur Auswahl von Bediensteten für Lehrer:innenstellen an ihrer Schule informieren.
Die gesetzliche Grundlage dazu findet sich in § 3b LVG.
​
Die Schulleitung hat bezüglich der an der Schule zu besetzenden Planstellen innerhalb der von der Bildungsdirektion gesetzten Frist eine begründete Auswahl aus den Bewerbungen zu treffen. Die ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber sind im Hinblick auf ihre Eignung zu reihen.
Die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber richtet sich nach der entsprechenden Ausbildung und allenfalls in der Ausschreibung angeführten zusätzlichen Kenntnissen und Fähigkeiten (§ 3a Abs. 4) sowie sonstigen aufgewiesenen einschlägigen Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen.
Bei Vorliegen eines wichtigen dienstlichen Interesses kann die Bildungsdirektion eine nicht der Auswahlentscheidung der Schulleitung entsprechende Zuweisung vornehmen. Beabsichtigt die Bildungsdirektion der Auswahlentscheidung der Schulleitung nicht zu entsprechen, so hat diese das Recht, sich begründet gegen die in Aussicht genommene Zuweisung einer Bewerberin oder eines Bewerbers auszusprechen. Nimmt die Bildungsdirektion die Zuweisung dennoch vor, so ist sie gegenüber der Schulleitung zu begründen.
​
Der Personalvertretung wurde berichtet, das Mitarbeiter:innen der Bildungsdirektion anrufen und Leiter:innen bitten (bzw. anweisen) eine Umreihung ihrer Auswahl zu tätigen. Die direkte Einmischung in die erstinstanzliche Entscheidung (Schulleitung) durch eine Oberbehörde (Bildungsdirektion) stellt in Österreich einen Rechtsbruch dar. Auch wenn eine derartige Vorgangsweise für die Bildungsdirektion einen geringeren Arbeitsaufwand darstellen sollte, so ist sie dennoch rechtswidrig.
Die rechtskonforme Vorgangsweise, falls die Bildungsdirektion mit einer Entscheidung der Schulleiter nicht einverstanden ist, findet sich im §3b Abs. 4 LVG , kann nur bei Vorliegen eines wichtigen dienstlichen Grundes erfolgen und muss im Falle eines erneuten Einspruchs der Schulleitung auch begründet werden (schriftlich).

GÖD - LL10 - Heizöl/Pelletsaktion mit Raiffeisen

Aufgrund zahlreicher Anfragen, hat die GÖD-APS mit Raiffeisen eine Heizöl/Pellets Aktion
ab 01.02.2024 bis Donnerstag, 08.02.2024, 17:00 Uhr Uhr vereinbart.
Genaue Informationen dazu findest du HIER.

SALVE Mitglieder: Kinoabend "Rickerl"
SALVE lädt alle Mitglieder herzlich zum Kinoabend am 06.02.2024 ein.
Um 18 Uhr schauen wir den Film "Rickerl" im Mozartkino.
Der Eintritt ist für SALVE Mitglieder gratis.
​
Genaue Informationen findest du HIER.

NEU: Gutscheinportal Corporate Benefits
Salzburger Landeslehrpersonen haben ab jetzt die Möglichkeit, vielfältige Mitarbeiterangebote zu nutzen.
Entdecke eine Vielzahl attraktiver Angebote von starken Marken aus allen relevanten
Lebensbereichen – zum Beispiel Technik, Reisen, Mode, Wohnen und vieles mehr. Die Nachlässe
kannst du in Onlineshops oder auch in Filialen direkt vor Ort einlösen.
​
Hier die Adresse: https://aps-salzburg.mitarbeiterangebote.at
Vor der ersten Verwendung ist eine einmalige Registrierung mittels Schul-E-Mail-Adresse
(hinterlegt wurde die Endung @aps.salzburg.at) nötig.
Dann kannst du dich einloggen und sofort attraktive Angebote wahrnehmen.
​
Hinweis: Solltest du an deinem Schulstandort eine andere Emailadresse verwenden, bitte einfach eine Mail an christine.haslauer@teamsalve.at senden.
Die Endung kann einfach freigeschaltet werden, die Kollegenschaft kann auch die Plattform nutzen.
​
Die genauen Informationen findest du HIER.

Workshop MOS Office Specialist – Excel Associate
Der Workshop findet an der MMS Radstadt im EDV-Raum statt.
NEU: Eine Online-Teilnahme per Teams ist möglich!
MS Excel: Mittwoch, 13.03.2024, 09:00 bis 15:30 Uhr
Referent: Christian Klotz
Anmeldung: christian.klotz@salzburg.at, 0664 8565775
​
Genaue Informationen dazu findest du HIER.
SALVE MASTERBONUS
HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH Stefan REHRL!
Das Master Studium wurde erfolgreich absolviert und
SALVE gratuliert mit dem Masterbonus :)
​
​
​

Alle SALVE Mitglieder, die das Master Studium erfolgreich abgeschlossen haben, können sich den SALVE MASTER BONUS in der Höhe von 50 € in Form von Gutscheinen abholen. Voraussetzung ist mindestens ein Jahr Mitgliedschaft. Sende uns ein Foto, auf dem du mit deiner Master-Urkunde gut erkennbar bist. Mit der Zusendung bist du damit einverstanden, dass wir das Foto auf unserer SALVE Homepage veröffentlichen.

Du bist noch kein Mitgied?
Wenn du mit dem Masterstudium bald oder schon fertig bist und jetzt SALVE beitrittst, kannst du dir in einem Jahr den Bonus holen. Das SALVE Beitrittsformular findest du HIER.
