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Team Info 36 17. Juni 2021
Demokratiedefizite in der GÖD Salzburg
Einen Wahlvorschlag einer Fraktion einfach abzuändern geht gar nicht! Nicht so anscheinend in der GÖD Salzburg, wenn es sich um Vertreter der Parteifreien Gewerkschafter:innen (PFG) handelt. Dieses Vorgehen schockiert und zeigt das wahre Gesicht einer Fraktion, der alle Mittel zum Machterhalt recht sind. Wir werden diese Missstände aber weiterhin aufzeigen und - egal welche "Untergriffe" von Seiten der FCG noch kommen werden- für eine attraktive Gewerkschaft kämpfen, in der nicht die Politik, sondern die Interessen der Bediensteten im Vordergrund stehen. Presseaussendung 16.06.2021
Hearings bei Versetzungen: Antwort der BiDion
Manchmal geht es schneller als man denkt: Gestern um 18 Uhr haben wir gepostet, dass es noch keine Antwort der BiDion auf unser Schreiben gibt - heute kurz nach 11 war das Schreiben der Bildungsdirektion dann da.
Die Bildungsdirektion teilt dazu mit, dass es sich bei den Gesprächen weder um Hearings noch um Versetzungsgespräche gehandelt hat, sondern lediglich um Auswahlgespräche.
Dass im Namen von Bildungsdirektor Hofrat Dipl.-Päd. Rudolf Mair mitgeteilt wird, dass das Mitwirkungsrecht der Personalvertretung erst ab einer Versetzung beginnt, finden wir doch etwas bemerkenswert, wo doch das Personalvertretungsrecht eine Informationspflicht mindestens 14 Tage davor vorsieht.
Selbstverständlich wird sich der Zentralausschuss in einer Sitzung mit der Angelegenheit befassen.
BiDion: aktuelle Informationen zu den Lockerungen des Schulbetriebs ab 15. Juni 2021
Hier findest du das Schreiben der BiDion zum Schulbetrieb ab heute.
Versetzungen: Hearings?
Rückmeldungen zu Folge kommt es bei manchen Versetzungen zu "Hearings", die entscheidend dafür sein sollen, wer versetzt wird und wer nicht.
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Eine derartige Vorgangsweise entspricht absolut nicht unseren Vorstellungen von Transparenz, manche wissen von den "Hearings", andere wieder nicht...
Wir haben uns dazu schriftlich über den ZA an die Bildungsdirektion gewendet. Dass diese bis dato nicht einmal reagiert hat, dient nicht gerade dazu, den Verdacht der "Freunderlwirtschaft" auszuräumen.
Lockerungen im Schulbetrieb ab Dienstag, 15. Juni 2021
Die Maskenpflicht im Unterricht für die Sekundarstufe fällt
Das bedeutet, dass in den Klassenräumen während des Unterrichts, wenn die Plätze eingenommen sind, weder FFP2-Maske noch MNS getragen werden müssen. Das gilt sowohl für Pädagog*innen als auch für Schüler*innen. In den Pausen und beim Bewegen durch das Schulgebäude ist ein MNS zu tragen. Wer, aus welchen Gründen auch immer, einen MNS tragen möchte, kann dies selbstverständlich tun. Pädagog*innen können dies aber auch für bestimmte Situationen anordnen.
Schulische Kooperationen sind erlaubt
Das heißt: schulfremde Personen können – unter Wahrung der eben dargestellten Regel – das Schulgebäude betreten und den vorgesehenen Beitrag zum Unterrichtsgeschehen leisten (Beratung, Information, Unterrichtsergänzung et cetera).
Singen, Musizieren mit Blasinstrumenten und Sport und Bewegung
sind ohne Maske auch in geschlossenen Räumen wieder möglich, wenn Sicherheitsabstände eingehalten werden können und eine regelmäßige Durchlüftung möglich ist. In dem Bereich erfolgt eine Angleichung an die allgemeinen Regeln.
(Quelle: Homepage BMBWF)
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Von der Bildungsdirektion hat uns dazu noch keine Information erreicht.
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Hier die aktuelle Verordnung.