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Team Info 33 27. Mai 2021
Wir stellen uns vor: dein SALVE - PFG Team Lungau
Mit großem Engagement und voller Herzlichkeit kümmert sich Tamara Klein und ihr Team um die Anliegen der Lungauer Lehrer/innen.
Immer noch sind wir voller Freude, dass wir ein Team im Lungau "gefunden" haben. Danke an das Vertrauen in Tamara und uns.
Die Kontaktdaten findest du HIER.

Information aus dem Landeslehrer - Dienstrechtsgesetz
Gerüchten zufolge, sollen Personen, die miteinander verwandt sind, nicht an der selben Schule in der Über- und Unterordnung
(Schulleitung - Lehrperson) arbeiten dürfen.
Das ist nur zum Teil wahr, denn die Behörde (die Bildungsdirektion) kann Ausnahmen genehmigen, wenn es keine Bedenken dagegen gibt.
Die Behörde muss lediglich die Situation prüfen und das Ergebnis der Prüfung gemeinsam mit den Namen der Lehrpersonen, ihrer Funktion und das dienstliche Verhältnis an der Amtstafel veröffentlichen.
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§ 28 LDG 1984
(1) Landeslehrpersonen, die miteinander verheiratet sind, die in eingetragener Partnerschaft leben, die zueinander in einem Wahlkindschaftsverhältnis stehen oder die miteinander in auf- oder absteigender Linie oder bis einschließlich zum zweiten Grad der Seitenlinie verwandt oder verschwägert sind, dürfen an derselben Schule im dienstlichen Verhältnis der Über- und Unterordnung nicht verwendet werden. Diese Verwendungsbeschränkungen gelten sinngemäß für alle Personen, die an derselben Schule verwendet werden.
(2) Die landesgesetzlich hierzu berufene Behörde kann Ausnahmen von den Verwendungsbeschränkungen des Abs. 1 genehmigen, wenn aus besonderen Gründen eine Beeinträchtigung dienstlicher Interessen nicht zu befürchten ist.
(3) Die Genehmigung einer Ausnahme gemäß Abs. 2 ist an der Amtstafel der betroffenen Dienststelle zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung hat
1.
die Namen der betroffenen Bediensteten und ihre Funktionen,
2.
das zwischen diesen Bediensteten bestehende Weisungs-, Kontroll- oder sonstige in Abs. 2 angeführte dienstliche Verhältnis und
3.
jene besonderen Gründe, die eine Beeinträchtigung dienstlicher Interessen im konkreten Fall nicht befürchten lassen,
anzuführen.
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Das Gutscheinbuch ist noch über 6 Monate gültig.
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Im Büro der Personalvertretung ist das Gutscheinbuch Salzburg und Umgebung 2021
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Alle Informationen findest du HIER.
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Bei Interesse bitte Frau Sabina Huber Tel: 0662 - 8042 - 2704 oder Frau Rosa Maislinger 0662 - 8042 - 2585
im Büro der Personalvertretung kontaktieren.

Hotel Legenstein **** - Aktion für Salzburger Pflichtschullehrer/innen
ENDLICH wieder Urlaub!
Die Hoteltür ist wieder geöffnet, die Zeit für Urlaub ist endlich gekommen.
Unter dem Motto „sicher – herzlich – achtsam“ kombiniert das Team den Schutz unserer aller Gesundheit
mit Liebe, Leben und Leidenschaft – das was einen Urlaub im Vulkanlandhotel Legenstein ausmacht.
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ZA-Sitzung 25.05.2021
In der Sitzung haben wir uns mit weiteren Anforderungen von Informationen zur Planung der Personalmaßnahmen beschäftigt und detaillierte Daten für jede einzelne Schule der Bezirke St. Johann und Tamsweg sowie die Mittelschulen und Polytechnischen Schulen in Salzburg-Umgebung angefordert.
Da die heutige § 10-PVG-Besprechung (unsere einzige rechtliche Möglichkeit, Bildungsdirektor Hofrat Dipl.-Päd. Mair zu einer Besprechung zu zwingen) erwartungsgemäß eine weitere Informationsblockade durch den Bildungshofrat gebracht hat, haben wir immer mehr den Verdacht, dass es sowohl bei der Zuteilung der Stundenkontingente als auch bei den Versetzungen wohl Einiges zum Verbergen durch die BiDion geben muss.
Wir werden weiterhin Transparenz einfordern und versuchen dies vorerst "intern".
Sollten die Berichte von Kollegen/innen stimmen (wir haben keinen Grund daran zu zweifeln), man hätte gemeint, eine Wunschversetzung wäre nicht möglich, "weil die Personalvertretung das abgelehnt hätte", dann kann es sich lediglich um eine faule Ausrede von Dienstgeberseite handeln, da es derartige Beratungen mit der Personalvertretung noch nicht gegeben hat.
Planungen Schuljahr 2021/22
Da die Bildungsdirektion -mit Ausnahme in der Stadt Salzburg- keine Aktivitäten setzt, den Zentralausschuss in die Planungen für das kommende Schuljahr einzubinden, bemühen wir uns derzeit aktiv darum.
Begonnen haben wir in unserer Sitzung am Donnerstag mit dem Bezirk Hallein und dabei für jede einzelne Schule des Bezirks Detailinformationen eingefordert. Ein Musterbeispiel (aus Gründen des Datenschutzes haben wir hier die Daten der Lehrpersonen ersetzt) kannst du hier sehen.
Darüber hinaus haben wir die Bildungsdirektion am 11.05.2021 zu einer Besprechung nach §10 PVG aufgefordert, das Muster für Salzburg-Umgebung siehst du hier. Der Leiter der Bildungsdirektion ist durch diesen Paragrafen im Personalvertretungsrecht gezwungen, binnen 14 Tagen eine Besprechung durchzuführen; diese findet am 25.05.2021 statt.