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Team Info 32   20. Mai 2021

Mutterschutzbestimmungen

Beim Surfen haben wir auf der Homepage der BiDion unter Formulare Informationen zum Thema Mutterschutz entdeckt. In mehreren nicht immer ganz einfachen Besprechungen wurden die Inhalte von der BiDion mit dem Zentralausschuss akkordiert.

Detailberatungen führen wir gerne durch, die Spezialistin in unserem Team ist dazu Christine Haslauer.

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Bekanntgabe 2. Impftermin für Pädagog/innen -
Antwort auf unsere Anfrage von LH-Stv. Dr. Stöckl

Wir bedanken uns bei Herrn LH-Stv. Dr. Christian Stöckl und bei Frau Cornelia Weißenbacher, BSc,

Referentin für Gesundheit und Spitäler für die positive Antwort:

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im Auftrag von Herrn Landeshauptmann – Stellvertreter Dr. Stöckl darf ich mich zuerst für Ihre Anfrage bedanken. Für die Zweitimpfung des pädagogischen Personals ist dahingehend Sorge getragen, dass diese – wie Sie richtig schreiben – nach 11-12 Wochen durchgeführt wird. Dazu erhalten die Pädagoginnen und Pädagogen zirka 1 Woche vor der Zweitimpfung wieder eine SMS vom Roten Kreuz mit der Einladung, sich einen Termin in einer Impfstraße für die Zweitimpfung auszumachen. Die Terminvereinbarungen müssen leider so kurzfristig erfolgen, weil die Lieferungen nach wie vor sehr unregelmäßig nach Salzburg kommen. Laut Auskunft des Gesundheitsministeriums sind die Lieferungen aber gesichert und die Zweitimpfungen können wie geplant umgesetzt werden, auch wenn der Impfstoff Vaxzevria@ (AstraZeneca) ausläuft und die EU darüber hinaus keine weiteren Bestellungen getätigt hat. Das Gesundheitsministeriums hält aber ganz klar fest, dass das Auslaufen des Impfstoffes Vaxzevria@ keinesfalls mit der Qualität zusammenhängt, sondern vielmehr die schwierige und unsichere Liefersituation seitens des Herstellers der Grund dafür ist.

Jene Pädagoginnen und Pädagogen, welche das Angebot der vorgezogenen Sonderimpfaktion nicht angenommen haben und dennoch impfwillig sind, können sich über den normalen Weg – www.salzburg-impft.at – für eine Impfung anmelden. Da das pädagogische Personal in der Priorität 3 eingestuft wurde, sollte relativ zeitnah ein Impftermin möglich sein.

​

Information über die Inhaltsstoffe der Flüssigkeit der Antigen-Schnelltests

Besorgte Kolleg/innen haben sich mit der Frage an uns gewendet, aus welchen Inhaltsstoffen die Flüssigkeit der an Salzburger Schulen verwendeten Antigen-Schnelltests besteht.
Die BiDion hat diese Frage mit diesem Schreiben beantwortet.
Wir werden natürlich an anderen Stellen versuchen, die Antwort zu erhalten.

Bekanntgabe 2. Impftermin für Pädagog/innen

Pädagog/innen brauchen den vollen Schutz der Impfung und Planungssicherheit.

Daher ist die Bekanntgabe des 2. Impftermins sehr wichtig.
Wir haben uns mit dieser Forderung an Frau
LR Mag. Gutschi, Herrn LH-Stv. Dr. Stöckl und Herrn Impfkoordinator Dr. Sollak gewendet:

In der Karwoche bekamen Pflichtschullehr/innen die Möglichkeit, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen. Darüber waren die betroffenen Personen sehr erfreut, stehen sie doch tagtäglich in Schulklassen mit Schüler/innen, die nicht immunisiert sind. Im Schulalltag unterrichten Lehrpersonen oft in vielen unterschiedlichen Klassen und sind dadurch sehr vielen Kontakten ausgesetzt. Der vorgeschriebene Abstand ist im Alltag nicht immer einzuhalten.

 

Aus diesen Gründen ist es sehr wichtig, die Lehrpersonen wie geplant und von der AGES empfohlen nach 11 -12 Wochen mit der 2. Impfung zu schützen.

Bis heute – 18. Mai 2021 – gibt es noch keinen offiziellen Termin für die 2. Schutzimpfung. Lehrerinnen und Lehrer brauchen Planungssicherheit.

 

Wir ersuchen Sie dringend, die nötigen Maßnahmen zu ergreifen und den betroffenen Personen so schnell wie möglich über den 2. Impftermin zu informieren. Weiters regen wir an, zeitgleich eine Möglichkeit zu schaffen, eine Erstimpfung für Pädagogen/innen anzubieten, um eine hohe Durchimpfung im Bereich der Pädagoginnen zu erreichen.

 

 Mit freundlichen Grüßen

 

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steuerliche Berücksichtigung Homeoffice - BiDion stellt keine Bestätigungen aus

Auf Grund von COVID-19 Sonderbestimmungen werden für die Zeit der Pandemie bei  Arbeit im Home-Office besondere steuerliche Vorteile gewährt. (Information aus dem BMF dazu)
Da für diesen Fall die Home-Office Tätigkeit vom Dienstgeber bestätigt werden muss, hat der
Zentralausschuss einen entsprechenden Antrag an den Dienstgeber gerichtet, welcher jedoch in einem Schreiben von der BiDion abgelehnt worden ist.
Selbstverständlich werden wir jetzt mehrere Initiativen starten, damit auch Lehrer/innen, denen die Aufrechterhaltung des Systems zu verdanken ist, diese Steuervorteile in Anspruch nehmen können.

ZA-Sitzung am DO: Vorbereitungen für 2021/22

In der ZA-Sitzung am Donnerstag (die 28te in diesem Schuljahr) widmen wir uns ganz intensiv den Vorbereitungen der Planung für das kommende Schuljahr. Die Einbindung durch Bildungsdirektor HR Dipl.-Päd Mair entspricht nicht auch nur annähernd  unseren Vorstellungen von Mitwirkungsmöglichkeit -ausgenommen werden kann da der Bezirk Salzburg Stadt.
Mit dem Bezirk Hallein - eines unserer größten "Transparenz-Sorgenkinder" - starten wir am Donnerstag und haben dazu zahlreiche Anträge vorbereitet.

SALVE Veranstaltungen - ABSAGE

Die aktuelle Situation lässt es leider nicht zu, dass wir unsere letzten 2 geplanten Veranstaltungen durchführen.
Wir planen schon fleißig das Veranstaltungsprogramm 2021/22 und freuen uns auf ein Wiedersehen
im kommenden Schuljahr.

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ABGESAGT

Pensionsansuchen - Abgabefrist 3 Monate

Wer mit 1.9.2021 in die Korridorpension bzw. Hacklerregelung gehen möchte, bitte bis Ende Mai das Ansuchen um Versetzung in den Ruhestand im Dienstweg abgeben. Die gesetzliche Frist für das Ansuchen wurde auf 3 Monate verlängert. Das entsprechende Formular findest du HIER.
Davon ausgenommen sind Pensionsantritte aus gesundheitlichen Gründen oder die Regelpension mit 65.

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Dauer-Supplierungen und LTA-Änderung

In den letzten Wochen hat es vermehrt Beschwerden von Kolleginnen und Kollegen gegeben, die berichtet haben, es gäbe eine Auskunft der  Bildungsdirektion, Lehrtätigkeitsausweise wären auch bei längerer Vertretungsdauer (mehrere Wochen bis Monate) nicht zu ändern, sondern seien diese Vertretungsstunden als Einzel-MDL einzutragen.
Die Nichtänderung des LTA kann finanzielle Nachteile nach sich ziehen und für Vertragslehrpersonen einen Vertragsnachteil mit sich bringen.

Auf Anfrage des Zentralausschusses
teilte die BiDion jetzt mit, dass der Erlass 1.10 vom 14.03.2016 nach wie vor gülig ist.

Dies bedeutet, dass im Vertretungsfall die Lehrfächerverteilung im Regelfall entsprechend abzuändern ist, sobald feststeht, dass die Vertretungsdauer vier Wochen übersteigen wird. Ist jedoch eine Lehrperson im Schema Pädagogischer Dienst als Vertretung eingeteilt, ist der Lehrtätigkeitsausweis bereits dann entsprechend abzuändern, sobald feststeht, dass die Vertretungsdauer zwei Wochen übersteigen wird.

Sollten nach wie vor andere Auskünfte kursieren, ersuchen wir um Information.

BiDion -  Schulbetrieb ab 17. Mai 2021 aktualisierte Rechtsgrundlagen

Hier findest du ein Schreiben der BiDion mit den aktualisierten Rechtsgrundlagen zum Schulbetrieb ab 17.05.2021

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