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Team Info 31 13. Mai 2021
Vorbereitung zu Versetzungen & Vertragsverlängerungen
Selbstverständlich wirkt der Zentralausschuss bei den Planungen für das kommende Schuljahr mit, etwa was Versetzungen und Vertragsverlängerungen oder Wiederanstellungen betrifft.
Bereits seit Wochen drängen wir darauf, entsprechende Informationen zu erhalten, die Rückmeldungen aus der Bildungsdirektion dazu kommen etwas schleppend.
Bei der letzten ZA-Sitzung haben wir ein weiteres Mal die Einbindung in die Planung eingefordert und dazu ein Schreiben an die BiDion beschlossen.
Immer wieder erzählen uns Kolleginnen und Kollegen in den letzten Tagen und Wochen, sie wüssten bereits von der BiDion, ob sie versetzt würden oder nicht oder wären an Schulen "geschickt" worden, um sich dort vorzustellen. Transparente Verwaltung sieht für uns anders aus.
In der Stadt Salzburg sind wir sehr gut in die Vorbesprechungen eingebunden, wofür wir uns auch an dieser Stelle ausdrücklich bedanken!
Leider funktioniert das in den anderen Bezirken nicht nach unseren Vorstellungen, weshalb wir Bildungsdirektor HR Dipl.-Päd. Mair zu so genannten "§ 10 PVG-Gesprächen" aufgefordert haben. Das PVG zwingt in dieser Bestimmung den Leiter der Dienststelle zu einer Beratung mit dem Zentralausschuss, die innerhalb von 14 Tagen statt zu finden hat und stellt eine Möglichkeit zur verpflichtenden Beratung dar, wenn man mit uns nicht freiwillig sprechen möchte.
Entsprechende Anträge haben wir für den Flachgau VS/ASO, Flachgau MS/PTS, den Tennengau, den Pongau, den Pinzgau und den Lungau beschlossen.
Informationen vom Schulgipfel
Am 11. Mai 2021 wurden Lehrervertreter/innen und Elternvertreter/innen von Frau Landesrätin Mag. Gutschi zum Schulgipfel eingeladen. Bei dieser Veranstaltung wurde von Herrn Dr. Sollak -Impfkoordinator des Landes Salzburg- mitgeteilt, dass die
2. Impfung für Lehrpersonen ca. 11-12 Wochen nach der 1. Impfung erfolgt. Die Termine werden über das Rote Kreuz mitgeteilt. Das nationale Impfgremium empfiehlt aktuell die 2. Impfung mit dem gleichen Impfstoff durchzuführen. Eine "Mischimpfung" mit einem anderen Impfstoff ist derzeit (noch) nicht angedacht.
Wir setzen uns mit Nachdruck dafür ein, dass der 2. Impftermin tatsächlich 11 - 12 Wochen nach der 1. Impfung stattfindet. Es ist wichtig, dass Lehrpersonen, die sich für die Impfung entscheiden, schnellstmöglich den vollen Schutz erhalten.

Im Rahmen dieser Veranstaltung hat Frau Landesrätin Mag. Gutschi mehrfach eine große Wertschätzung gegenüber allen Direktorinnen, Direktoren, Lehrerinnen und Lehrern ausgedrückt. Sie weiß, dass dieses "besondere Jahr" nur durch das enorme Engagement aller so gut gelungen ist.
Jugendliche in herausfordernden Zeiten motivieren - akzente Salzburg
AKZENTE Salzburg bietet eine Sammlung mit 20 Übungen für Sek1 und Sek2, um Energie zu mobilisieren und Jugendliche in herausfordernden Zeiten zu unterstützen. Damit kann der Zusammenhalt in der Klasse gestärkt und die Stimmung der Schüler/innen ausgeglichen werden.
Der Link zur Sammlung ist HIER.
Ab 17.05.2021: Antigen-Selbsttests: Schule darf Bestätigungen ausstellen - Vorgangsweise für Lehrer/innen, Verwaltungsbedienstete und Schüler/innen
Ab 17.05.2021 gelten "Schultests" auch als Nachweis außerhalb der Schule. Hier das entsprechende Schreiben von BMin Dr. Faßmann. Nähere Informationen findest du hier auf der Seite des BMBWF.
Formular zur Testbestätigung für Pädagog/innen und das Verwaltungspersonal an Schulen
Erlass des BMBWF zum Schulbetrieb ab dem 17.05.2021
Hier findest du den Erlass des BMBWF sowie ein entsprechendes Schreiben der Bildungsdirektion.
PD-Lehrer/innen und Förderstunden - Erlass 1.10 ohne gesetzliche Deckung
Förderstunden dürfen -entgegen dem Erlass 1.10 (Punkt 5.8) der Bildungsdirektion- auch von Lehrpersonen im PD-Schema (neues Dienstrecht) gehalten werden.
Wie vom Zentralausschuss festgestellt, basiert diese Passage des Erlasses nicht auf einer gesetzlichen Grundlage und ist daher gegen das Gesetz.
Der Zentralausschuss hat die Bildungsdirektion bereits mehrfach und seit geraumer Zeit ersucht, den Satz aus dem Erlass zu streichen. Mitte März wurde dann von der Bildungsdirektion mitgeteilt, dass eine Änderung des Erlasses 1.10 in Punkt 5.8. in Aussicht genommen werde.
Nachdem dieser Ankündigung keine tatsächliche Änderung durch die Bildungsdirektion gefolgt ist, hat der Zentralausschuss den Leiter der Bildungsdirektion, HR Dipl.-Päd. Mair, zu einer Besprechung nach § 10 PVG aufgefordert, die am 10.05.2021 stattgefunden hat.
HR Dipl.-Päd. Mair gab dabei zur Auskunft, man wäre in der Bildungsdirektion noch nicht dazugekommen, den Erlass zu korrigieren.
Da die ungesetzliche Bestimmung im Erlass zu Verunsicherung führe, ersuchten wir zum wiederholten Male, den entsprechenden Satz im Erlass zu streichen.
Bildungsdirektor Hofrat Dipl.-Päd. Mair teilte dazu mit, dass die Bildungsdirektion dies machen würde, wenn sie dazukäme.
Wir dürfen ausdrücklich betonen, dass es nicht in unserer Verantwortung liegt, dass gesetzeswidrige Bestimmungen über Jahre in einem geltenden Erlass der Bildungsdirektion zu finden sind, auf deren Unkorrektheit mehrfach hingewiesen wurde.
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Es bleibt die Hoffnung, dass man in der Bildungsdirektion bald dazu kommt, diesen einen Satz aus dem Erlass zu streichen. Darüber hinaus haben wir LR Gutschi um Unterstützung gebeten.