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Team Info 24   18. März 2021

Karenzvertretungen werden über die Sommerferien bezahlt!

Frau LR Mag. Gutschi hat uns am Montag in einem Gespräch informiert, dass Lehrer/innen mit einem Karenzvertretungsvertrag auch dann über die Sommerferien 2021 bezahlt werden, wenn die zu vertretende Lehrerin während der Ferienzeit den Karenztausch lt. Mutterschutzgesetz in Anspruch nimmt.

Aus Gesprächen mit den betroffenen Lehrer/innen der letzten drei Jahren wissen wir, wie schlimm die Situation für sie war. Wir bedanken uns bei Frau LR Mag. Gutschi für die flotte und unkomplizierte Lösung dieses Problems und freuen uns, dass unsere Bemühungen und Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen sind.

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Drei bietet einen "Oster-Bonus" für Salzburger Pflichtschullehrer/innen:

Genaue Informationen zu den angebotenen Tarifen findest du HIER.​

 

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Ablauf: Den benötigten Member- Code erhältst du im Büro der Personalvertretung unter 0662- 80 42- 2704.
Auf dem ausgefüllten Bestätigungsformular eintragen. Bitte bei der Anmeldung vorlegen.
Pro Code ist eine Anmeldung möglich.

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Online-Veranstaltung zu Impfung - Beantwortung weiterer Fragen durch BiDion

Herzlich bedanken dürfen wir uns bei der BiDion für die rasche Beantwortung von Fragen aus der Online-Veranstaltung zur COVID-19-Impfung. Das FAQ-Schreiben der BiDion findest du hier.

Sommerschule 2021 - noch immer keine definitiven Aussagen zur Bezahlung

Nachdem es auf mehrfache Anfragen keine Rückmeldung der Bildungsdirektion gegeben hat, hat der Zentralausschuss von seinem Recht nach einer Beratung mit dem Dienstgeber Gebrauch gemacht.

Am 15.03.2021 fand diese unter der Leitung von Bildungsdirektor HR Dipl.-Päd. Rudolf Mair statt.

Bedauerlicher Weise lagen der BiDion wichtige Informationen zur Bezahlung noch nicht vor, insbesondere waren keine konkreten Details über die Staffellung der Abgeltung nach Aufwand der Unterrichtsleistung bekannt, die vom BMBWF erarbeitet wird.

Dass sich unter diesen Bedingungen nur wenig Freiwillige melden, ist sehr verständlich.

Selbstverständlich treten wir weiterhin für klare Bedingungen ein, die vor einer Anmeldung schriftlich vorliegen müssen. Darüber hinaus verlangen wir eine leistungsgerechte Bezahlung. Das Argument der Wichtigkeit dieses Projektes kann aus unserer Sicht keine Begründung für mangelnde Bezahlung darstellen.

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Die vom BMBWF für 15.03.2021 in Aussicht gestellte Handreichung für Schulleitungen liegt bis dato leider ebenso nicht vor.

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Wir bleiben weiter hartnäckig und hoffen, dass es der Bildungsdirektion sehr bald gelingt, ausreichend  zu informieren und eine entsprechend attraktive Bezahlung anzubieten zu können. Dies sehen wir unabdingbar für den Wunsch der Verantwortlichen, dass es im Land mehr Standorte für die Sommerschule 2021 gibt.

"Hybridunterricht" - Entscheidung trifft Lehrperson!

Nachdem es an einigen Standorten Unklarheiten gegeben hat, wer darüber entscheidet, ob die Schüler/innen, die sich gerade im Distanzunterricht befinden, per Videoübertragung am Unterricht der "Präsenzgruppe" teilnehmen dürfen, gab es dazu eine sehr rasche und klare Auskunft der Bildungsdirektion; ein Schreiben des Leiters des Pädagogischen Dienstes dazu findest du hier.

COVID-19-Impfveranstaltung: Beantwortung offener Fragen durch BiDion

Bei der Veranstaltung am 11.03.2021 wurde von LR Mag. Gutschi zugesagt, dass die Klärung beim Online-Meeting offen gebliebener Fragen (wegen der hohen Anzahl von Teilnehmern/innen war es nicht möglich, alle Fragen während der Veranstaltung zu behandeln)  von der Bildungsdirektion übernommen werde.

Das entsprechende PDF dazu du hier.

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Sollten Fragen unbeantwortet geblieben und weiterhin offen sein, ersuchen wir um Information unter info@teamsalve.at. Wir kümmern uns dann verlässlich um die Beantwortung der Fragen.

Epidemiegesetz & COVID-19-Maßnahmengesetz

Die entsprechende Novellierung der Gesetzesmaterie (Testverpflichtung) wurde bis dato noch nicht veröffentlicht, weder im Rechtsinformation des BKA noch auf der Homepage der Bildungdirektion finden sich diesbezügliche Informationen bzw Anweisungen.

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Ab Montag, 15.03.2021 gelten für Lehrpersonen daher die in der Vorwoche geltenden Bestimmungen vorerst weiter: Testmöglichkeit an der Schule und Befreiung vom Tragen einer FFP-2-Maske bei Vorweisen eines negativen Testergebnisses eines Antigen-Tests oder eines molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2  (und anstelle dessen Tragepflicht einer "normalen" Textil-NMS-Maske). Eine Testverpflichtung für Lehrpersonen besteht derzeit nicht!

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