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SALVE- PFG Info 23   09. März 2023

Forderungen an LR Gutschi übergeben

Christine Haslauer und Toni Polivka haben ein Forderungspaket an Frau LR Gutschi übergeben. Den Brief kannst du HIER nachlesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Heizöl/Pellets Aktion mit der Firma MACKNER

GÖD-APS LL10 hat mit der Firma MACKNER eine Heizöl/Pellets Aktion vereinbart.
Bestellungen sind bis Mittwoch, 15.03.2023 16:30 Uhr möglich.

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Lieferbereich: jeweils für Salzburg-Stadt und Umgebung bis nördlicher Tennengau (Adnet, Golling, usw.)

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Genaue Informationen und Preise findest du HIER.

Über 11.100 Unterschriften an LR Gutschi überreicht

Heute fand die Übergabe der über 11.100 Unterschriften zum Erhalt des Sprachheilunterrichts in der aktuellen Form im Büro von LR Mag. Gutschi statt. Wie wir bereits befürchtet haben, wird die Bildungsdirektion vom Vorhaben -Sprachheillehrerinnen für den Regelunterricht abzuziehen - nicht abgehen. Frau LR Gutschi hat betont, dass sie derzeit auf der Suche nach Supportpersonal ist, welches den Sprachheilunterricht übernehmen kann.

Wir haben ihr daher foglenden Kompromiss vorgeschlagen:

 Sprachheillehrer:innen nur dann abzuziehen, wenn die Sprachheilkinder dementsprechend durch Supportpersonal (Logopäden etc.) betreut werden können.
Wir halten diesen Vorschlag für den fairsten für alle Seiten, da eine Versorgung der Schülerinnen und Schüler dadurch sichergestellt bleibt.

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HIER könnt ihr den Beitrag aus Salzburg heute nachschauen.

Erlass 2.00 "Sabbatical"

Sabbaticals werden aufgrund des Personalmangels von der BiDion nur mehr in sehr eingeschränktem Ausmaß gewährt (kein Rechtsanspruch), der Erlass 2.00 der BiDion, in dem die Bedingungen geregelt sind, wurde kürzlich veröffentlicht. Ansuchen sind bis spätestens 30. April 2023 einzubringen.

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Herabsetzung / Verminderung der Lehrverpflichtung AUS BELIEBIGEM ANLASS - möglicher Rechtsanspruch

Ganz oft werden wir angesichts der drohenden restriktiven Handhabung der Bildungsdirektion auf das Thema Herabsetzung / Verminderung angesprochen.

Vorab dürfen wir feststellen, dass die Bildungsdirektion das Einvernehmen mit der Personalvertretung noch immer nicht herstellen konnte und wir im Zentralausschuss den diesbezüglichen Vorschlägen des Dienstgebers nicht zugestimmt haben. Alles andere sind Gerüchte, woher diese auch immer kommen.

 

Für pragmatisierte Lehrer*innen gilt hier:

Gemäß § 45 Abs. 3 LDG 1984 bleibt bei pragmatisierten Lehrpersonen das zuletzt gewählte Stundenausmaß dauernd wirksam, wenn die gesamten Zeiträume einer Herabsetzung nach § 45 LDG ("aus beliebigem Anlass") 10 Jahre übersteigen.  Hat jemand im 10. Jahr (müssen nicht durchgehend sein) einer solchen Herabsetzung etwa eine Lehrverpflichtung von 12 Wochenstunden, so gilt ab diesem Zeitpunkt diese Höhe der Lehrverpflichtung als quasi  dauerhaft "eingefroren". Eine Erhöhung ist nur auf Antrag der Lehrperson möglich. Auf wen die 10-Jahresregelung zutrifft und wer also im laufenden Schuljahr 15 Wochenstunden Lehrverpflichtung hat, dessen Lehrverpflichtung beträgt für kommendes Schuljahr 15 Wochenstunden und kann im kommenden Schuljahr nur auf eigenen Antrag erhöht werden.

Im Grunde erübrigt sich für diesen Personenkreis ein Ansuchen um Herabsetzung, wir empfehlen aber, für eine einfachere  Planung dennoch ein solches abzugeben. Als Begründung kann der § 45 Abs. 3 LDG angegeben werden.

Für Vertragslehrer*innen gilt hier:

Nach § 20 Abs. 1 Z. 2 VBG 1948 bleibt bei Vertragsbediensteten das zuletzt gewählte Stundenausmaß dauernd wirksam, wenn die gesamten Zeiträume einer solchen Herabsetzung 5 Jahre übersteigen. Das bedeutet, dass für die oben erwähnten Ausführungen nicht die 10-Jahresregelung, sondern die "5-Jahresregelung" gilt.

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