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Team Info 22 04. März 2021
verpflichtende Tests?
Heute haben wir auf der Homepage des Parlaments einen Ministerratsentwurf vorgefunden, der für Bedienstete an Schulen eine verpflichtende COVID-19-Testung vor Betreten der Schule vorschreibt ("wöchentlicher Berufsgruppentest"). Da die Begutachtungsfrist bis 09.03.2021 läuft, gehen wir davon aus, dass die Maßnahme frühestens mit 10.03.2021 wirksam werden wird.
Nähere Details (welche Tests werden anerkannt, wo können die Tests durchgeführt werden, Dienstzeitregelungen, etc.) klären wir gerade ab und veröffentlichen diese Infos laufend.
Termine für freiwillige COVID-19-Impfung
Heute wurden in einem Schreiben der BiDion die Termine für die Impfung bekannt gegeben. Die Impfung soll in der Karwoche stattfinden, genaue Details werden noch bekannt gegeben.
Suche nach Standorten für Sommerschule fast schon verzweifelt...
Auch wenn in einem Schreiben der BiDion festgehalten wird, dass in anderen Bundesländern im Gegensatz zu Salzburg ein enormer Anstieg an Sommerschul-Standorten zu verzeichnen (Steigerungen von 28 bis 90 % im
Vergleich zum Vorjahr) war und damit der Eindruck bewirkt werden kann, Salzburg wäre hier "schlechter":
Wir raten von einer Zusage VOR Klärung entscheidender Fragen dringend ab! Zu gut kennen wir aus der Vergangenheit die Situation, wo man dann nicht mehr "aus der Nummer rausgekommen" und am Ende frustriert alleine "übrig geblieben" ist.
Der Zentralausschuss hat sich mit den Details zur Sommerschule 2021 bereits mehrfach befasst und beim Dienstgeber um Auskunft ersucht. Seitens der Bildungsdirektion ist es allerdings noch zu keiner Rückmeldung gekommen.
Das Thema steht wieder auf der Tagesordnung der morgigen Sitzung, wo wir den Leiter der Bildungsdirektion per Gesetz dazu auffordern werden, in dieser Frage mit uns zu kommunizieren. Bedauerlich, dass dazu ein Paragraf des Personalvertretungsrechts nötig ist.
Anterior-nasal Tests: Unterstützung durch Lehrpersonen
Da die Beipackzettel der verwendeten Tests sehr strenge Testbedingungen vorsehen, haben wir unsere Bedenken zur Rechtssicherheit für die Kolleginnen und Kollegen der BiDion in einem Schreiben zur Kenntnis gebracht und um Information ersucht.
In Ihrem Antwortschreiben sieht die BiDion in unseren Bedenken kein Problem und bleibt bei ihrer Anweisung, dass die Unterstützung beim Test durch Lehrpersonen auch ohne Übertragung dieser Tätigkeit durch einen Arzt und vorherige Unterweisung durch diesen möglich ist (jedoch Einverständnis der Erziehungsberechtigten, dass das Kind den Test durchführen darf). Auch das im Beipackzettel angeführte Schutzmaterial ist lt BiDion beim Selbsttest nicht vorgesehen.
Auch wenn wir nach wie vor eine andere Meinung dazu vertreten, ist durch das Schreiben der BiDion eine bessere rechtliche Absicherung in Regressfällen gegeben. Wenn etwa von Erziehungsberechtigten behauptet wird, die Lehrperson hätte für die Einhaltung der im Beipackzettel vorgeschriebenen Bedingungen sorgen oder die Unterstützung ohne vorherige Übertragung der Tätigkeit durch einen Arzt nicht leisten dürfen, greift die Amts- und Organhaftung, da man sich auf eine entsprechende Weisung der BiDion berufen kann, der diese Informationen ja davor bekannt gemacht worden sind.
Verlängerung kostenlose Lernhilfe für Schüler/innen
Wir haben die erfreuliche Information erhalten, dass das Bildungsministerium (BMBWF) mit dem Österreichischen Jugendrotkreuz als Partnerorganisation die Aktion der kostenlosen Lernbegleitung für Schüler/innen bis inkl. Osterferien (bis 3. April 2021) verlängert!
Die Lernhilfe kann direkt und einfach über ein online Formular auf www.weiterlernen.at beantragt werden. Nach Freigabe per Mail können mit einem Gutschein 6 Einzelstunden bei beispielsweise einem unserer eingetragenen PH- oder Lehramtsstudierenden in Anspruch genommen werden. Dies steht allen, insbesondere bildungsbenachteiligten, Schüler/innen in Österreich jedes Schultyps und ab der 1. Klasse Volksschule zur Verfügung, wobei der Fokus auf dem Ausgleich von Corona-bedingten Lernrückständen liegt. Alle weiteren Informationen dazu findet man auf der oben genannten Website.
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Die Information stammt vom ÖJRK-Salzburg
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MAG. CLAUDIA WURBS
Leitung Jugendrotkreuz Salzburg
Österreichisches JUGENDROTKREUZ SALZBURG
Ulrich-Schreier-Straße 18, 5020 Salzburg, Österreich | ZVR: 015773054
T: +43/662/8042-4225 | M: +43/664/8234717 | F: +43/662/8042-764225
E: claudia.wurbs@salzburg.gv.at | W: www.jugendrotkreuz.at
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