Team Info 18 12. Dezember 2019
Pilot-Kompetenzraster
Immer mehr Lehrer/innen fragen bei uns an, ob die Pilot-Kompetenzraster im laufenden Schuljahr bereits verpflichtend verwendet werden müssen. Dies ist nicht der Fall! Wie der Name schon sagt, gelten sie ausschließlich für jene Schulen, die sich für das Pilot-Projekt gemeldet haben (Abstimmung im Schulforum)
Dazu § 18 SchUG (relevante Absätze 1-3):
Leistungsbeurteilung
§ 18. (1) Die Beurteilung der Leistungen der Schüler in den einzelnen Unterrichtsgegenständen hat der Lehrer durch Feststellung der Mitarbeit der Schüler im Unterricht sowie durch besondere in die Unterrichtsarbeit eingeordnete mündliche, schriftliche und praktische oder nach anderen Arbeitsformen ausgerichtete Leistungsfeststellungen zu gewinnen. Maßstab für die Leistungsbeurteilung sind die Forderungen des Lehrplanes unter Bedachtnahme auf den jeweiligen Stand des Unterrichtes.
(2) Für die Beurteilung der Leistungen der Schüler sind folgende Beurteilungsstufen (Noten) zu verwenden: Sehr gut (1), Gut (2), Befriedigend (3), Genügend (4), Nicht genügend (5). In der Volksschule und der Sonderschule (Primarschule) ist der Beurteilung der Leistungen durch Noten eine schriftliche Erläuterung hinzuzufügen. In der Sonderschule (Sekundarstufe I) sowie an der Mittelschule kann das Klassenforum oder das Schulforum beschließen, dass der Beurteilung der Leistungen durch Noten eine schriftliche Erläuterung hinzuzufügen ist.
(2a) In der 7. und 8. Schulstufe der Neuen Mittelschule haben Leistungsfeststellungen und -beurteilungen in den differenzierten Pflichtgegenständen nach den Anforderungen des Lehrplans nach grundlegenden und vertieften Gesichtspunkten zu erfolgen. Leistungsfeststellungen haben die Beurteilung nach den Anforderungen der grundlegenden oder der vertieften Allgemeinbildung auszuweisen. Die Beurteilung im Rahmen der vertieften Allgemeinbildung kann nicht schlechter als „Genügend“ sein und setzt voraus, dass die Anforderungen im Bereich der grundlegenden Allgemeinbildung mindestens mit „Gut“ zu beurteilen sind, anderenfalls hat lediglich eine Beurteilung nach den Anforderungen der grundlegenden Allgemeinbildung zu erfolgen.
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Die schriftliche Erläuterung kann sich dabei etwa an Pensenbüchern, Portfolios oder Lernzielkatalogen orientieren, es steht den Lehrpersonen frei, ob allenfalls freiwillig die Pilot-Kompetenzraster angewendet werden.
Wird die Verwendung durch Weisung gegen den Willen der Lehrperson angeordnet, raten wir gegen die Weisung zu remonstrieren und rechtliche Bedenken (s. oben stehende Ausführungen) zu äußern. Sollte die Weisung danach dennoch aufrecht erhalten werden, empfehlen wir möglichst rasche Kontaktaufnahme mit uns.

Sozialaktion für in Not geratene Lehrer/innen
In den vergangenen Jahren konnte der Verein „Sozialaktion für in Not geratene Lehrer/innen Salzburgs“ Kollegen/innen unterstützen, wenn diese durch einen "Schicksalsschlag" (meist schwere Erkrankungen mit Verdienstausfall oder Tod des Ehepartners/der Ehepartnerin) in finanzielle Notsituationen gekommen sind.
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Wir ersuchen auch heuer wieder um Spenden, damit auch weiterhin "im Notfall" geholfen werden kann, auch wenn es sich oft nur um den sprichwörtlichen Tropfen auf den heißen Stein handeln kann. Bei der Vergabe wird der Bereich APS von Sigi Gierzinger vertreten. Bitte auch Info über berücksichtigungswürdige Situationen Sigi zukommen lassen.
Nähere Informationen findest du hier. VIELEN DANK!

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Zum Geburtstag von SALVE haben wir uns eine tolle Aktion ausgedacht. Wer Mitglied bei unserem Lehrer/innenverein SALVE oder bei der Fraktion der parteifreien Gewerkschafter_innen PFG wird, hat die Chance, zwischen Jänner 2020 und Juli 2020 monatlich einen Europark-Einkaufsgutschein im Wert von 50 Euro zu gewinnen. Unter allen Werber/innen verlosen wir zusätzlich jeden Monat einen 50 Euro Einkaufsgutschein.
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Die teilnehmenden Gebiete findest du HIER.
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Achtung: Um die Ermäßigung in Anspruch nehmen zu können, muss an der Kassa die ÖGB-Mitgliedskarte vorgewiesen werden. Familienmitglieder müssen sich mit der e-card ausweisen.

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Bei Interesse bitte Frau Sabina Huber Tel: 0662 - 8042 - 2704 oder Frau Rosa Maislinger 0662 - 8042 - 2585 im Büro der Personalvertretung kontaktieren.

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