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Team Info 17 16. Jänner 2025
WICHTIG: Karenz nach dem Mutterschutzgesetz - Fristen
Es erreichen uns überproportional viele Anrufe von Lehrerinnen, die in Karenz nach dem Mutterschutzgesetz
bei ihren Babys sind.
Sie berichten davon, dass großer Druck ausgeübt wird, sie müssen bis zum 19.01.2025 ihre Karenz
verlängern oder per Formular die Verminderung bekannt geben. Bei einer Anruferin war das Baby gerade 1 Monat alt.
Wir weisen darauf hin, dass laut Mutterschutzgesetz § 15 (das auch für Salzburger Pflichtschullehrerinnen gilt!) die Frau in Karenz nach dem Mutterschutzgesetz die "3-Monats-Regel" hat.
Das bedeutet, nach der Geburt wird eine Karenzzeit mit dem Dienstgeber (Formular Meldung der Geburt) vereinbart, diese Karenzzeit kann von der betroffenen Frau spätestens 3 Monate vor Ablauf verlängt werden.
Die Karenz nach dem Mutterschutzgesetz kann bis zum 22 Lm. oder, wenn beide Elternteile Karenz nehmen, bis zum 24 Lm. des Kindes konsumiert werden.
Wenn also Bedienstete der Bildungsdirektion oder andere Vorgesetzte Druck auf die jungen Mütter ausüben, sie mögen doch unbedingt bis 19.01.2025 ein Formular abgeben, so ist das gegen das Mutterschutzgesetz.

Mittel zur Pflege der Betriebsgemeinschaft
In den kommenden Wochen werden die Richtlinien für die Einreichung der Mittel zur Pflege der Betriebsgemeinschaft 2025 von der Bildungsdirektion veröffentlicht.
Bis diese Information an die Schulen versendet wird, ersuchen wir noch um Geduld. Alle bisher übermittelten Schreiben werden nicht bearbeitet.

Neu: Nachträgliche Auszahlung von MDL und KV Zulage
Im Rundschreiben 2025-01 teilt die Bildungsdirektion mit:
Mit PM-SAP erfolgt auch eine Angleichung bei der Auszahlung von Vergütungen und
Mehrdienstleistungen an den österreichweiten Standard: Vergütungen für Klassenvorstände
(vgl bereits das Rundschreiben 2024-32 vom 31.10.2025), Kustodiate und
Mehrdienstleistungen werden nicht mehr vor der Leistungserbringung am Anfang des
Monats, sondern erst nach der Leistungserbringung, also im Folgemonat verrechnet und
im darauf folgenden Monat ausbezahlt.
Bspw. wird die Vergütung für Klassenvorstände im Januar 2025 im Februar 2025 abgerechnet und im März 2025 ausbezahlt.
Die sich hieraus ergebende Verzögerung ist in PM-SAP angelegt und zwingend – sie entspricht den gesetzlichen Vorgaben und der Vorgehensweise in allen anderen acht Bundesländern.
Selbstverständlich gehen hierdurch keine Vergütungen „verloren“. Danke für Ihr Verständnis.
ID-Austria
Sehr viele Anrufe erreichen uns täglich zum Thema ID Austria.
Wir haben folgende weitere Anträge an die Bildungsdirektion gestellt:
Antrag am 16.01.2025 an Bildungsdirektion Salzburg: ID Austria, neue Mailadresse
Zukünftig wird die neue Dienstmailadresse vorname.zuname@bildung.gv.at nur über das
Serviceportal des Bundes abrufbar sein.
Der Zentralausschuss ersucht um Auskunft, wie Lehrpersonen ohne ID Austria einen Zugriff
auf Ihre Mailnachrichten erhalten.
Ein Großteil der Salzburger Pflichtschullehrpersonen hat bereits mittels dem privaten
Handy einen Zugriff auf das Serviceportal des Bundes über die ID Austria organisiert.
Dies bedeutet, dass das private Handy auf Anweisung der Bildungsdirektion dienstlich
genutzt werden musste und auch weiterhin Voraussetzung ist, um auf das Serviceportal des
Bundes zuzugreifen.
Die entstandenen Kosten (ev. Neuanschaffung eines Gerätes, dass die technischen
Voraussetzungen erfüllt) müssen derzeit alleinig von der Lehrperson getragen werden.
Wir fordern die Bildungsdirektion auf, allen Lehrpersonen einen anteiligen Kostenersatz
jährlich oder monatlich auszuzahlen.

Antrag am 16.01.2025 an Bildungsdirektion Salzburg: Rundschreiben 2025-01: Schulbrief zu ID Austria, ISO-Web, Serviceportal Bund und Vergütungen
Im Rundschreiben 2025-01 geben Sie an, dass die Kosten für die Anschaffung eines FIDO2
Token (USB Stick) vom Dienstgeber nicht übernommen werden.
Der Zentralausschuss weißt darauf hin, dass die Anschaffung von Lehrpersonen nur getätigt
wurde, weil der Dienstgeber die Systemumstellung durchgeführt hat und man somit
gezwungen ist, einen Zugriff auf das Serviceportal des Bundes zu haben.
Der Zentralausschuss fordert die Bildungsdirektion Salzburg auf, die Kosten für die
Anschaffung des Token zu übernehmen.
ID - Austria Befragung

Wir haben uns entschlossen, über die gewerkschaftlichen Schulvertrauenspersonen eine Befragung der Kollegenschaft über die ID-Austria bis Dienstag, 21.01.2025 zu machen.
Wie berichtet, weigert sich der Bildungsdirektor, HR Mair, eine Alternativvariante zur ID-Austria anzubieten. Nur wenn "er gezwungen würde", wäre er bereit eine weitere Möglichkeit anzubieten. Dies wäre zwar technisch möglich, allerdings argumentiert der Bildungsdirektor mit dem steigenden Verwaltungsaufwand, den eine weitere Variante mit sich brächte.
Die Antwortmöglichkeiten der Befragung lauten:
Ich nutze die ID-Austria und habe kein Problem damit.
Ich nutze die ID-Austria, weil ich gezwungen wurde. Ich würde eine andere Variante bevorzugen.
Ich lehne die Nutzung von ID-Austria ab.
Ich bitte euch, bei der Befragung mitzumachen, damit wir ein realistisches Bild bekommen und wenn nötig, den politischen Druck erhöhen können. Die gewerkschaftliche Schulvertrauensperson deiner Schule müsste bereits Bescheid wissen. Falls du weitere Informationen benötigst, bitte einfach ein Mail an toni.polivka@teamsalve.at

Toni Polivka
Vorsitzender der LL10
GÖD Salzburg
0664 / 405 6002
Wir haben noch Plätze frei und eine Anmeldung ist noch möglich. Die GÖD Landesleitung bietet in Zusammenarbeit mit der Fa. Stoll eine Bildungsreise von 12.-19. April 2025 nach Mallorca an. Anmeldung erfolgt über die Firma Stoll.
Die genauen Informationen und den Anmeldekontakt findest du HIER.

OSTERBILDUNGSREISE - Anmeldung noch möglich!

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