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Team Info 14        17. Dezember 2020

BiDion: Heimaufenthaltsgesetz auf Schulen nicht anzuwenden

Nachdem wir uns bereits am 25.10.2019(!) in dieser Frage an die BiDion gewendet haben, ist heute -nach zahlreichen Urgenzen und einer Beschwerde bei der Personalvertretungs-Aufsichtsbehörde PVAB später - endlich das Schreiben mit der Erledigung eingelangt. In diesem wird ua. festgestellt, dass nach Auffassung der Bildungsdirektion Salzburg das Heimaufenthaltsgesetz weder auf Schulen noch auf Sonderschulen noch auf ganztägige Schulformen anzuwenden ist, was auch ausführlich begründet wird.

Mit dieser Klarstellung wird viel Verantwortung und Dokumentationsaufwand von den Schulen genommen, wofür wir uns bei der BiDion herzlich bedanken. Wir würden uns wünschen, dass derartige Ergebnisse auch ohne vorherigen "Kraftakt" möglich wären und den berechtigten Anliegen der Kolleginnen und Kollegen in Zukunft auf Augenhöhe begegnet wird.  

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FREIWILLIGE COVID-19 Impfung, ergänzende Information der BiDion

Nachdem die BiDion heute ergänzende Informationen bekannt gegeben hat, gehen wir davon aus, dass es nicht nur bei uns gehäuft Anfragen dazu gegeben hat.

BiDion: Schulbrief Vertragsanpassungen-Mutterschutz-Zulagen PD

Drei besonders wichtige Themen werden im aktuellen Schulbrief der BiDion behandelt, gerade beim "Dauerbrenner" Dienstverträge sind wir über die ausführliche Darstellung sehr erfreut, und auch das Thema Schutzbestimmungen für Schwangere, mit dem wir uns bereits längere Zeit beschäftigen, scheint nun gelöst.

BiDion: keine "Maskenpause"

Auf Grund von widersprüchlichen Aussagen haben wir uns in der Frage der "Maskenpause" in einem Schreiben an die BiDion gewendet.

Aus der Antwort der BiDion geht hervor, dass die Verodnung (außer für den Fall, dass ein Unterricht mit Maske unmöglich ist) keine temporäre Pause vom Tragen der MNS-Maske vorsieht.

Es ist daher davon auszugehen, dass bei Pausen vom Maskentragen ("Hausverstand") im Beschwerdefall keine Unterstützung durch die BiDion erfolgt, selbst wenn uns berichtet wurde, es gäbe zT anderslautende mündliche Aussagen aus der BiDion. (Weiteres Schreiben dazu)

FREIWILLIGE COVID-19 Impfung: Erhebung

Heute startet die erste Erhebung für die geplante freiwillige COVID-19 Impfung, wo eine ungefähre Anzahl der Interessenten/innen abgefragt wird.

Selbstverständlich kann diese Voranmeldung (bei der auch keine persönlichen Daten übermittelt werden!) keine Verpflichtung zu einer späteren Impfung darstellen.

Schüler/innen mit ao-Status: Aufstiegsmöglichkeiten

SQM Johannes Lugstein hat zu diesem Thema eine übersichtliche Zusammenfassung erstellt, die wir dir HIER zur Verfügung stellen.

Wir stellen uns vor: SALVE-PFG Team DA Stadt Salzburg

Vorsitzender des DA Salzburg Stadt Gerhard Wildling und sein Team stehen den Salzburger Lehrer/innen mit Rat und Tat zur Seite. Information und Kontaktdaten findest du HIER.

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BiDion: Wer ist am Steuer? Ist wer am Steuer?

Wochenlang haben wir auf Anfragen keinerlei Rückmeldung der Bildungsdirektion erhalten, selbst wenn es sich dabei um für den Schulbetrieb wichtige Belange gehandelt hat. Auch höfliche Erinnerungen sind reaktionslos verhallt.

Wir haben nicht schlecht gestaunt, als wir am 10.12.2020 eine Übersichtsliste (Anm: Namen haben wir aus Datenschutzgründen durch N.N. ersetzt, zahlreiche Schreiben sind nicht gelistet) über eingebrachte Schreiben mit der Mitteilung, dass diese jetzt bearbeitet würden, erhalten haben. Das ist wohl ein sehr schlechter Scherz! Sollen etwa wichtige Fragen zu Lockdown im Nachhinein geklärt werden?

Wir finden sehr bedauerlich, wie wenig wertschätzend man unter Bildungsdirektor HR Dipl.-Päd. Mair die berechtigten Fragen und Anliegen der Lehrerinnen und Lehrer (Direktorinnen und Direktoren) behandelt.

Darüber hinaus sind wir aus rechtlicher Sicht der Meinung, dass das Personalvertretungsrecht missachtet worden ist und haben uns daher gezwungen gesehen, in mehreren Fällen Beschwerde bei der bei der Salzburger Landesregierung eingerichteten Personalvertretungs-Aufsichtsbehörde einzubringen.

BM f Arbeit, Jugend & Familie: Freistellungsanspruch für  Schwangere

Laut Bundesministerium f Arbeit, Jugend und Familie haben schwangere Lehrerinnen (auch an APS) einen Anspruch auf Freistellung, die Kosten werden dem Arbeitgeber ersetzt. Aus der  Praxis wissen wir, dass sich Körperkontakt bei der Arbeit an den Schulen nicht vermeiden lässt, was auch vom Arbeitsministerium anerkannt wird.

Nähere Regelungen findest du HIER.

Wir freuen uns über diese Entscheidung, angesichts der Haltung der BiDion unter BiDi HR Mair  sind wir froh, dass diese "overruled" worden ist.

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