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SALVE- PFG Info  13    25. November 2021

Bitte sende Detailfragen aus der Praxis an info@teamsalve.at. Wir bemühen uns sehr, diese möglichst rasch zu klären und -wenn erforderlich- Antworten mit der BiDion zu akkordieren.

BMBWF: Risikogruppen, Schwangere – aktuelle dienstrechtliche Regelungen

Unsere Beharrlichkeit hat sich ausgezahlt!
Wir sind sehr froh, dass alle schwangeren Kolleginnen vom Präsenzunterricht bzw. von Päsenzaufgaben befreit und im Distance Learning eingesetzt werden.

Gerade noch haben wir den Dienstgeber mit einem Fall konfrontiert, bei dem eine schwangere Kollegin in einer Klasse mit 7 (!) Neuinfektionen innerhalb weniger Tage eingesetzt war.

Die Gesundheit der schwangeren Kollegin und ihres ungeborenen Kindes muss vorrangig sein! 

Endlich hat dies der Dienstgeber eingesehen und wird den Schutz vorab bis 12.12.2021 für die schwangeren Kolleginnen bieten. 
Schwangere Lehrerinnen sind bis 12.12.21 nicht im Präsenzunterricht einzusetzen. Dafür ist kein Attest bzw. keine ärztliche Bestätigung notwendig.

Regelung für Risikogruppen:
Wenn die Lehrperson ein nach dem 30. Juni 2021 ausgestelltes COVID-19-Risikoattest vorlegt, hat die Schulleitung zu prüfen, ob Homeoffice oder adäquate Änderungen der Arbeitsbedingungen erfolgen können, um das Infektionsrisiko so weit wie möglich zu reduzieren. Diese Maßnahme ist aktuell gültig bis 14.12.2021.



HIER findest du das entsprechende
Schreiben des BMBWF.


Wir setzen uns natürlich dafür ein, dass die Maßnahmen verlängert werden.

BMBWF: Präzisierende FAQs zum Erlass vom 22.11.2021 zur Leistungsfeststellung

Schulschreiben COVID-19 „3-Säulen-Modell“ zum Distance-Learning

HIER findest du das Schulschreiben COVID-19 „3-Säulen-Modell“ zum Distance-Learning vom 24.11.2021.

ABSAGE: Orig. „Salzburger Advent“

Wenn du Karten für das Adventsingen in der Kirche St. Andrä gekauft hast, setze dich bitte direkt mit dem Veranstalter
in Verbindung. Alle Informationen findest du HIER.

Drei-Member-Angebot

Drei bietet Salzburger Pflichtschullehrer/innen Vergünstigungen an:

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Genaue Informationen findest du HIER.

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​Ablauf: Den benötigten Member- Code erhältst du im Büro der Personalvertretung unter
0662- 80 42- 2704 oder 0662 – 8042 - 2585.
Auf dem ausgefüllten Bestätigungsformular eintragen. Bitte bei der Anmeldung vorlegen.
Pro Code ist eine Anmeldung möglich.

Schmuck Feichtinger

Mit der Feichtinger Business-Card kann man Schmuck und Uhren zu Großhandelspreisen einkaufen.
Ein 25 Euro Gutschein kann einmal im Jahr in Kombination mit der Business Card eingelöst werden.
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Bei Interesse bitte HIER die Business Card und / oder den 25 Euro Gutschein bestellen.

Informationen aus GÖD-APS: Lockdown Schulgipfel vom 23.11.2021

Auf Einladung von LR Gutschi fand heute ein Lockdown-Schulgipfel statt, bei dem Christine Haslauer für die Personalvertretung und Toni Polivka als Vertreter der Gewerkschaft teilnahmen. Ein paar Fragen konnten geklärt werden.

So war es uns wichtig zu klären, was mit Lernpaketen gemeint ist. Hier stellte der Leiter des Pädagogischen Bereichs HR Lettner fest, dass die Minimalerfordernisse die Unterlagen und Themen sind, die im Unterricht durchgenommen wurden. Alles weitere stellt keine Dienstpflicht dar und wäre daher eine freiwillige Leistung.

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Für ungeimpfte schwangere Lehrerinnen konnte ein Erfolg erreicht werden. Heute oder morgen wird ein Erlass des Bundesministeriums in Kraft treten, in dem ungeimpfte schwangeren Lehrerinnen während des Lockdowns nicht mehr im Präsenzunterricht eingesetzt werden sollen.


Unsere Forderung, auch Lehrerinnen und Lehrer mit Betreuungspflichten für eigene Kinder die Sonderbetreuungszeit zu ermöglichen, wurde von LR Gutschi abgelehnt. Laut ihrer Begründung sei der Lehrberuf krisenrelevant und daher würde hier keine Genehmigung erteilt. 

Mit dieser Feststellung sind wir nicht einverstanden, da es nicht einzusehen ist, dass LR Gutschi zum einen in Briefen dafür wirbt, die Kinder in der derzeitigen Situation möglichst zu Hause zu betreuen, die Bildungsdirektion als einer der größten Arbeitgeber in Salzburg hier selber aber keine Verantwortung für sich sieht.

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Wie heute schon bekannt wurde, werden in Zukunft Klassen für mindestens fünf Tage ins Distance-Learning geschickt, wenn in der Klasse zwei Corona-Infektionsfälle festgestellt werden.

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Allgemein gab es von vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern Kritik an der desaströsen Kommunikation der letzten Tage, für die sich LR Guschi auch entschuldigte.

Wir bleiben auf jeden Fall dran und falls es zu speziellen Problemen an deinem Schulstandort kommt, melde dich einfach bei uns.

Mit gewerkschaftlichen Grüßen

BiDion: Klarstellungen zum Schulbetrieb während des Lockdowns

In der Frage des distance learnings hat es in Salzburg besonders viel Verwirrung gegeben (vermutlich durch ein unseres Erachtens in diesem Punkt missglücktes Interview von LR Mag. Gutschi in Ö1). Von der Bildungsdirektion wurde heute eine Klarstellung an die Schulen versandt.

Regelung für Lehrer/innen mit Betreuungspflichten

Es erreichen uns unzählige Anfragen von Lehrer/innen, die selber betreuungspflichtige Kinder haben. Sie möchten
diese schützen und nicht in die Schule bzw. den Kindergarten schicken.

Die Schulleitung kann bis zu 3 Tage Sonderurlaub aus "wichtigen persönlichen Gründen" gewähren.

Sollte das Kind krank und unter 12 Jahre alt sein, dann gibt es Pflegeurlaub im Ausmaß von max. 2 Wochenunterrichtsverpflichtungen.

Mehr Möglichkeiten, ihr Kind zu schützen und zu Hause zu lassen, hat eine Lehrerin nicht.

 

Wir fordern LR Mag. Gutschi und Bildungsdirektor HR Mair auf, unverzüglich eine Regelung für Lehrer/innen zu schaffen, die Betreuungspflichten gegenüber ihren Kindern haben, damit auch im Bereich der Bildungsdirektion Salzburg sichtbare Schritte zur Bekämpfung der Pandemie gesetzt werden.
 

Die Forderung kannst du gerne HIER nachlesen.

Schüler/innen nehmen nicht am Unterricht teil – Vorgangsweise

Nach den derzeit geltenden Bestimmungen können sich Schüler/innen tageweise vom Unterricht (nicht möglich ist eine stundenweise Abmeldung) abmelden und gelten dann als entschuldigt.

Wenn Schüler/innen nicht am Unterricht teilnehmen, müssen sich diese (oder deren Erziehungsberechtigte) darum kümmern, was unterrichtet wurde.

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Eine Entscheidung, ob nicht in der Schule anwesende Schüler*innen über Video am Unterricht teilnehmen können, trifft ausschließlich die Lehrperson.

Medieninformation Plattform – Transparenz – Bildung: Supergau der Bildungsverantwortlichen im Krisenmanagement! So geht das nicht!

Plattform Transparenz Bildung kritisiert völliges chaotisches Planungsversagen der Verantwortlichen im Bildungsbereich in einer Medieninformation.

Presseaussendung zum Lockdown an Salzburger Pflichtschulen

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​Unsere PRESSEAUSSENDUNG bringt klar zum Ausdruck, dass die Situation für die Pflichtschullehrer/innen extrem belastend ist.
Wir fordern einen finanziellen Ausgleich und melden uns lautstark zu Wort.

​

Aktuelle Sitation ...

Es erreichen uns unzählige Mails, Nachrichten und Telefonanrufe zur aktuellen Situation.
Viele Kolleginnen und Kollegen möchten ihre Sicht der Dinge mitteilen.

Du kannst uns jederzeit gerne kontaktieren.

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Bitte sende deine Meinung auch direkt an die Entscheidungsträger:

 

 

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LR Mag. Daniela Gutschi

Telefon: +43 662 8042-4922

gutschi@salzburg.gv.at

HR Dipl.-Päd. Rudolf Mair

Tel.: +43 662 8083-1051

rudolf.mair@bildung-sbg.gv.at

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BMBWF: Erlass zum Schulbetrieb ab 22. November 2021

"Hybridunterricht" - Wer entscheidet?

Ob beim Präsenzunterricht an der Schule eine weitere Gruppe online zugeschaltet wird ("Hybridunterricht"), entscheidet ausschließlich die Lehrperson. Hier kannst du die Auskunft der BiDion auf eine Anfrage des ZA nachlesen.

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