FAQ - Corona
Eine unserer zahlreichen Aufgaben ist die Wahrung und Förderung der gesundheitlichen Interessen der Lehrerinnen und Lehrer. Angesichts der derzeitigen Situation sehen wir uns hier ganz besonders gefordert.
Wir haben daher entsprechende Empfehlungen für dich zusammen gestellt, die helfen sollen, einen der Situation angepassten Dienstbetrieb mit den gesundheitlichen Interessen vereinbaren zu können.
Wir arbeiten die Fragen der Reihe nach Priorität ab - zuerst sind die Situationen ab Montag zu klären, erst danach können wir uns etwa um Fragen der Leistungsbeurteilung oder Stornofragen bei abgesagten Schulveranstaltungen kümmern.
Der Fragenkatalog wird daher ständig ergänzt, neu dazu gekommene Beiträge kommen immer oben dazu, damit nicht der gesamte Text mehrfach gelesen werden muss, um Neuerungen entdecken zu können.
Sonderurlaub = Fortzahlung der Bezüge (im Gegensatz zu Karenzurlaub, wo pro Tag um 1/30 des Monatsbezugs gekürzt wird)
Fr, 15.05.2020 12:00
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Nachmittagsbetreuung wie GLZ oder doch ILZ ?
Auch wenn es noch so viele von uns verlangen: wir können die Anweisung von Hofrat BiDi Mair vom 11.05.2020, dass gegenstandsbezogene Lernbetreuung anzubieten ist, nicht zurücknehmen, das kann lediglich er selbst.
Die entsprechende Verordnung des Bundes besagt, dass Schüler in einer der individuellen Lernzeit ganztägigen Schulformen entsprechenden Lernbegleitung zu unterstützen sind.
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Ganz allgemein kann festgestellt werden, dass Verordnungen - auch in Zeiten von Corona- über einfachen Schreiben oder Mitteilungen des Bildungsdirektors stehen.
Schreiben BiDion

Verordnung

Fr, 15.05.2020 09:30
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Ein Schüler möchte wegen der Gefahr einer Ansteckung nicht am Präsenzunterricht an der Schule teilnehmen. Gelten diese Stunden als entschuldigt?
Nein. Seit 13. Mai ist die bisher von der BiDion bekannt gegebene Regelung anders. Entschuldigungsgründe für ein Fernbleiben vom Unterricht gibt es natürlich wie bisher, was die spezielle "Corona-Regelung" anbelangt, muss allerdings ein ärztliches Attest über die Zugehörigkeit zur Risikogruppe vorgelegt werden, damit die Fehlstunden als entschuldigt gelten.


Di, 12.05.2020 16:00
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Was ist eigentlich der Unterschied zwischen individueller und gegenstandsbezogener Lernzeit (ILZ / GLZ)? Sind die jetzt von Hofrat BiDi Mair angeordneten GLZ die klassischen "Hausübungsstunden"?
Eine Zusammenstellung über ILZ und GLZ haben wir hier für dich aufbereitet.
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Die jetzt vom Bildungsdirektor angeordndeten GLZ sind keine "Hausübungsstunden", weshalb aber nicht ILZ angeordnet worden sind, wissen wir nicht und waren im Vorfeld auch nicht eingebunden.
Di, 12.05.2020 13:00
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Heute hat die Bildungsdirektion angewiesen, dass auch an meiner Volksschule Nachmittagsbetreuung angeboten werden muss. Bin ich verpflichtet, die gegenstandsbezogene Lernzeit zu halten?
Ja, gemäß § 43 LDG müssen gegenstandsbezogene Lernzeiten übernommen werden (da "vollwertig" bezahlte Stunden. Individuelle Lernzeiten ("halbwertig" bezahlt) bedürfen der Zustimmung der Lehrperson.
(§ 43 Abs. 5 LDG In ganztägigen Schulformen gilt eine Stunde der gegenstandsbezogenen Lernzeit als eine Stunde der Unterrichtsverpflichtung gemäß Abs. 1 Z 1 und eine Stunde der individuellen Lernzeit als eine halbe Stunde der Unterrichtsverpflichtung gemäß Abs. 1 Z 1. Die individuelle Lernzeit darf einem Landeslehrer nur mit dessen Zustimmung übertragen werden.)
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Da es durch die neue Regelung zu einer neuen Diensteinteilung (Änderung des Lehrtätigkeitsausweises LTA) kommt, muss der Schulleiter/die Schulleiterin für diese Einteilung die Zustimmung des Dienststellenausschusses einholen. Bei Problemen setze dich mit dem/der Vorsitzenden in Verbindung.
Mo, 11.05.2020 15:00
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Mir entfallen an einem Donnerstag 2 Unterrichtsstunden, weil die Schüler nicht da sind. Muss ich die Woche darauf diese 2 Stunden als "Anstatt-Stunden" unbezahlt einbringen?
Nein, die so genannten "Anstatt-Stunden" können nur innerhalb einer Kalenderwoche anfallen.
Mo, 04.05.2020 20:00
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Ich habe gehört, dass Kinder und Lehrerinnen auch im Unterricht MNS-Masken tragen müssen. Stimmt das?
Nein, das ist nicht richtig.

Mo, 04.05.2020 20:00
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Gilt die Regelung, dass es betreffend Klassenteilung Ausnahmen gibt, nur für Klein- und Kleinstschulen oder können auch an anderen Schulen ungeteilt bleiben?
Die Ausnahme gibt es ausschließlich in Klein- und Kleinstschulen. An anderen Schulen müssen Klassen aufgeteilt werden.

Mo, 04.05.2020 20:00
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Darf ich ein face-shield anstelle der MNS-Maske verwenden, weil die viel praktischer beim Unterrichten ist?
Leider ist das nicht zulässig. Für bestimmte ASO-Standorte wurden zusätzlich zu den MNS-Masken face-shields angeschafft.

Mo, 04.05.2020 19:30
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Ich bin schwanger und habe mit dieser MNS-Maske Kreiselaufprobleme. Gehöre ich als Schwangere von Haus aus zur Riskikogruppe?
Als Schwangere gehörst du derzeit nicht von Haus aus zur Risikogruppe. Bei Problemen ist es dennoch möglich, unter Beibringung einer ärztlichen Bestätigung im Home-Office eingesetzt zu werden.

Mo, 04.05.2020 19:00
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Was ist, wenn Schüler keine MNS-Maske mithaben?

Mo, 04.05.2020 19:00
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Wie ist das jetzt mit der Dauer des Unterrichts ab 18. Mai. Vormittagsunterricht? Nachmittagsunterricht?
Trotz Bekanntgabepflicht bis heute ist das scheinbar im BMBWF noch nicht ganz klar. Unserer Meinung nach in der Primarstufe bis einschl. der 4. Unterrichtsstunde, in der Sekundarstufe 1 bis einschließlich der 6. Unterrichtsstunde. So hat es bisher die Bidion in ihrem Schulbrief dazu bekannt gegeben. Vielleicht gibt´s aber Änderungen... (was wir gelinde gesagt für eine Zumutung hielten, das hätte man sich vorher überlegen sollen...

Mi, 29.04.2020 21:30
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Bei uns ist eine Teilung der Klassen wegen der Buskinder nach dem Alphabet nicht sinnvoll. Können wir auch nach anderen Gesichtspunkten teilen?
Ja, das ist möglich. Die Bildungsdirektion gibt hier lediglich eine Empfehlung ab; die Entscheidung liegt - wie vom BMBWF festgestellt- bei der Schule.
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Mi, 29.04.2020 18:00
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Wir sind 32 Lehrpersonen an der Schule, es ist eine Konferenz im Turnsaal geplant. Ist das überhaupt möglich?
Grundsätzlich gibt es kein gesetzliches Verbot, eine Konferenz durchzuführen. Aus Gründen der Ansteckungsgefahr stellt sich aber die Frage der Sinnhaftigkeit. Laut den Hygienerichtlinien des BMBWF ist dabei verpflichtend Mund-Nasen-Schutz zu tragen, daher ist es fraglich, ob hier die nötige Verständlichkeit im Turnsaal gegeben ist.
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Richtlinien zu Konferenzen haben wir hier für dich zusammen gestellt.
Di, 28.04.2020 16:00
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Ab 18. Mai wird an meiner Schule um 07:20 Uhr aufgesperrt, der Unterricht beginnt um 8 Uhr. Bin ich als Aufsicht bereits ab 07:20 Uhr verantwortlich?
An der Bestimmung, dass eine Lehrperson 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn die Schüler zu beaufsichtigen hat, ändert sich nichts (im konkreten Fall ab 07:45 Uhr).
In vielen Fällen wird diese zusätzliche Aufsicht vom Elternverein (so vorhanden) organisiert und der Gemeinde bezahlt.
Hält man als Lehrperson diese zusätzliche Aufsicht, ist ein eigenes Dienstverhältnis mit dem Schulerhalter nötig.
Di, 28.04.2020 15:30
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Müssen Schüler beim Betreten des Schulgebäudes unbedingt eine MNS-Maske tragen? Was mache ich, wenn jemand keine Maske mit hat?
Das Tragen einer MNS-Schutzmaske wird von der BiDion vorgeschrieben. Wir haben uns ua wegen der möglichen Konsequenzen in einem Schreiben an die BiDion gewendet.
Di, 28.04.2020 14:30
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Ich bekomme ab 18. Mai einen völlig neuen Stundenplan und soll darüber hinaus noch zahlreiche Überstunden halten. Wer hilft mir hier?
Wie bisher hat die Schulleitung bei der Erstellung des neuen Stundenplans das Einvernehmen mit dem Dienststellenausschuss herzustellen. Diese gesetzliche Bestimmung gilt auch im Falle der Neueinteilung ab dem 18. Mai. Konkret muss die Schulleitung dem Dienststellenausschuss alle Stundenpläne zur Kenntnis bringen und dieser den Plänen zustimmen (oder nicht zustimmen). Gibt es keine Einigung, geht die Angelegenheit auf den ZA auf Landesebene weiter, der mit der Bildungsdirektion verhandelt.
Bei Problemen wende dich möglichst rasch an den/die DA-Vorsitzende/n deines Bezirkes. (Blauer Balken auf der "Corona-Seite")
Di, 28.04.2020 14:15
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Durch die Teilung der Klassen fallen für mich mehr Unterrichtsstunden an. Bekomme ich dafür Überstunden bezahlt?
Durch die Öffnung der Schulen ab 18. Mai ändert sich nichts an der Abgeltung für Überstunden, die Abrechnung erfolgt wie bisher.
Di, 28.04.2020 14:00
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Am 18. Mai werden die Schulen wieder geöffnet. Welche Lehrpersonen gehören zur Risikogruppe und können im Home-Office Dienst verrichten?
Hier findest du unsere Zusammenstellung
Mi, 22.04.2020 19:00
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Wie ist das mit den Leistungsfeststellungen im Distance Learning und den Zeugnisnoten?
Zur Beurteilung der zu Hause erstellten Lernergebnisse aber auch zum Zustandekommen der Jahresbeurteilungen hat die Bildungsdirektion eine Leitlinie erstellt und in einem Schreiben veröffentlicht.
Di, 21.04.2020 12:00
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Informationen BMBWF zu Stornokosten für abgesagte Schulveranstaltungen
Fr, 17.04.2020 14:00
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Durch die notwendige Absage einer Schulveranstaltung sind für Erziehungsberechtigte Kosten (Storno) entstanden. Wie bekommen sie diese ersetzt?
Die Abwicklung erfolgt über den Österreichischen Austauschdienst ÖAD. Dieser wird die Schulen nach Ostern konkret informieren, ab 27. April wird es ein entsprechendes Antragsformular geben.
Wir werden auf dieser Seite sofort dazu informieren.
Fr, 17.04.2020 10:30
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Das Land stellt Kindern ohne ausreichenden PC leihweise ein Notebook zur Verfügung. Wie kommen die Kinder zu den Geräten?
Die näheren Details dazu werden in einem Schreiben der Bildungsdirektion erläutert.
Do, 16.04.2020 18:30
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Ist es richtig, dass nur Kinder, deren Eltern in "systemrelevanten Berufen" arbeiten, in die Schule kommen dürfen?
Nein. Das BMBWF teil dazu mit Schreiben 2020-0.221.783 mit:
Aufbauend auf den Vorgaben der Bundesregierung und ergänzend zu den am 31.3.2020 übermittelten Unterlagen ergeht seitens des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung die Information, dass die Überbrückungsphase an den Schulen bis 26.4.2020 weitergeführt wird.
Bevor es in Familien zu einer Überlastung kommt, soll das Angebot der Betreuung am Schulstandort in Anspruch genommen werden; dies unabhängig vom beruflichen Hintergrund der Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten.
Mi, 15.04.2020 18:30
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Durch die notwendige Absage einer Schulveranstaltung sind für mich als Lehrerin Kosten (Storno) entstanden. Bekomme ich diese ersetzt?
Ja. Die Bildungsdirektion teilt dazu in einem Schreiben mit:
Die durch die Absage einer Schulveranstaltung bzw. schulbezogenen Veranstaltung entstandene
Mehrkosten einer Lehrperson werden vom Dienstgeber übernommen; die Geltendmachung
erfolgt mittels Dienstreiseabrechnung.
Mi, 15.04.2020 18:00
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Gilt die Zahl 5 als maximale Gruppengröße noch?
Nein. Die Bildungsdirektion teilt dazu in einem Schreiben mit:
Betreffend die maximale Gruppengröße wird es weder Bundes- und Bildungsdirektionsseitig Vorgaben
geben (können), da sich diese aus den Mindestabständen und den jeweiligen Klassengrößen
ergibt und daher die Beurteilung durch die jeweilige Schulleitung erfolgen kann und muss.
Di, 07.04.2020 09:00
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systemrelevanter Beruf -Bestätigung für Lehrpersonen
Eine dementsprechende Bestätigung ist nur für jene Lehrperson notwenig, die den Schulstandort nur durch Zu- und Abfahrt in bzw. Durchfahrt durch ein Quarantänegebiet erreichen kann und eine
Präsenz am Schulstandort notwendig ist.
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Fr, 03.04.2020 19:25
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Ich wohne in Deutschland und muss zum Arbeiten über die Grenze. Wie funktioniert das?
Für Lehrer/innen bestätigt die Direktorin/der Direktor das entsprechende Formular, im Falle von Schulleitern/innen wird dies von der BiDion bestätigt.
Mi, 01.04.2020 19:25
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Müssen Homeoffice Zeiten protokolliert werden?
Weder das BMBWF noch die Bildungsdirektion Salzburg hat die Anweisung gegeben, dass Lehrpersonen ihre Homeoffice Zeiten in einem Protokoll festhalten müssen.
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Mo, 30.03.2020 15:20
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abgesagte Schulveranstaltungen - Stornogebühren?
BiDion zu STORNO abgesagte Schulveranstaltungen: ...Das BMBWF hat zugesagt, im Laufe dieser Woche eine österreichweite Regelung zu installieren, die für alle Schulen gelten soll. Einstweilen wird empfohlen, keine weiteren Zahlungen zu leisten, weil es ungleich schwieriger ist, bereits getätigte Zahlungen zurückzufordern als noch nicht geleistete Zahlungen auch weiterhin nicht zu überweisen.
Mo, 23.03.2020 18:00
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Reisekostenabrechnung vom Oktober 2019 - Frist läuft nach 6 Monaten ab
Gem. § 36 (2) RGV erlischt der Anspruch, wenn er nicht innerhalb von 6 Monaten …….. bei der Dienststelle geltend gemacht wird. Dh um diese 6-monatige Frist einzuhalten, reicht es wenn der Antrag bei der Dienststelle (=Schule) zeitgerecht eingebracht wird. Somit könnten die Abrechnungen mit Unterschrift (ich gehe auch davon aus, dass der/die eine oder andere Direktorin zwischenzeitig vielleicht auch mal in der Schule ist) auch später an die Personalabrechnung übermittelt werden und es würde keine Fristversäumnis vorliegen.
Do, 19.03.2020 18:40
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Müssen zusätzlich zum von uns (kritisierten) Journaldienst an der Schule zusätzliche Lehrpersonen zum Dienst an der Schule eingeteilt werden?
Nein, eine Verpflichtung zur Einteilung weiterer Lehrpersonen gibt es nicht.
Wir ersuchen, dass das in der Praxis auch nicht gemacht wird und appellieren an alle, sich an die Anordnungen zur Eindämmung dieser Pandemie strikt zu halten. Von SQA-Besprechungen an der Schule etwa, von denen uns berichtet worden ist, halten wir derzeit nichts - selbst wenn diese freiwillig sind.
MI, 18.03.2020 15:40
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Können die GLZ Stunden an die Nachmittagsbetreuung übergeben werden?
Es ist nicht möglich, die „GLZ“ Stunden an die Nachmittagsbetreuung zu übergeben.
Die GLZ Stunden werden aus dem Lehrerinnenkontingent bezahlt und die Kosten der Nachmittagsbetreuung übernimmt der Schulerhalter.
Es würde daher zu einer Kostenverschiebung kommen, die nicht abgesprochen und daher auch nicht erlaubt ist.
SO, 15.03.2020 19:20
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Ich bin Lehrerin an mehreren Schulen. Wo werde ich eingesetzt?
In der Stammschule (Besprechung mit Bildunsgdirektor vom 12.03.2020)
In der Zwischenzeit stellt sich die Frage, ob eine persönliche Anwesenheit an der Schule überhaupt zwingend erforderlich ist.
SA, 14.03.2020 15:25
Regelungen von Mo und Di für VS, NMS und Sonderschule (an PTS bereits ab MO lediglich Journaldienst)
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Gilt die neue Diensteinteilung bereits ab Montag 16.03.2020 oder erst am Mittwoch 18.03.2020?
In den PTS ab Montag, in den übrigen APS ab Mittwoch.
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Muss ich am Montag und Dienstag zu meinen bisher üblichen Dienstzeiten an der Schule sein?
Grundsätzlich ja, außer es gibt bereits eine geänderte Diensteinteilung durch die Schulleitung.
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Ich möchte aus Vorsorgegründen bereits ab Montag nicht mehr an die Schule kommen, sondern von zu Hause aus arbeiten.
Das entscheidet die Schulleitung. Da die Ansteckungsgefahr des Virus am Montag kaum eine wesentlich andere als am Mittwoch sein wird, raten wir hier ganz dringend: bereits ab Montag nur so viele Lehrpersonen an der Schule als dies für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs unbedingt erforderlich ist. Da Schüler, die ab Mo nicht an der Schule erscheinen, entschuldigt sind, weiß man vorher nicht genau, wie viele Schüler am Montag tatsächlich in die Schule kommen werden.
Ab einer gewissen Anzahl von Ansuchen um Sonderurlaub (das wird von Schule zu Schule unterschiedlich sein) wird die Schulleitung vielleicht sogar erst am Montag vor Ort eine Entscheidung treffen können. Vielleicht ist es dann möglich, dass einzelne Lehrpersonen wieder nach Hause fahren können.
Als oberste Entscheidungsgrundlage gilt für uns: nur so viel anwesendes Personal wie unbedingt erforderlich!
Eine Kontaktaufnahme mit der Schulleitung ist selbstverständlich erforderlich.
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Meine Mutter ist bereits sehr betagt, sodass ich zu ihrem Schutz schon am Montag nicht mehr in die Schule kommen möchte.
Das entscheidet die Schulleitung. Da die Ansteckungsgefahr des Virus am Montag kaum eine wesentlich andere als am Mittwoch sein wird, raten wir hier ganz dringend: bereits ab Montag nur so viele Lehrpersonen an der Schule als dies für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs unbedingt erforderlich ist. Da Schüler, die ab Mo nicht an der Schule erscheinen, entschuldigt sind, weiß man nicht genau, wie viele Schüler am Montag tatsächlich in die Schule kommen werden.
Ab einer gewissen Anzahl von Ansuchen um Sonderurlaub (das wird von Schule zu Schule unterschiedlich sein) wird die Schulleitung vielleicht sogar erst am Montag vor Ort eine Entscheidung treffen können. Vielleicht ist es dann möglich, dass einzelne Lehrpersonen wieder nach Hause fahren können.
Als oberste Entscheidungsgrundlage gilt für uns: nur so viel anwesendes Personal wie unbedingt erforderlich!
Eine Kontaktaufnahme mit der Schulleitung ist selbstverständlich erforderlich.
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Ich habe ein Kind im Kindergartenalter zu betreuen (Kindergarten geschlossen), finde keine andere Betreuungsmöglichkeit und muss schon ab Montag zu Hause bleiben.
Kinder in diesem Alter dürfen keinesfalls unbetreut gelassen werden! Ansuchen -natürlich auch telefonisch- um Sonderurlaub bei der Schulleitung. Sonderurlaub ist bezahlte Abwesenheit vom Dienst. Da die Ansteckungsgefahr des Virus am Montag kaum eine wesentlich andere als am Mittwoch sein wird, raten wir auch hier ganz dringend: bereits ab Montag nur so viele Lehrpersonen an der Schule als dies für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs unbedingt erforderlich ist. Da Schüler, die ab Mo nicht an der Schule erscheinen, entschuldigt sind, weiß man nicht genau, wie viele Schüler am Montag tatsächlich in die Schule kommen werden.
Ab einer gewissen Anzahl von Ansuchen um Sonderurlaub (das wird von Schule zu Schule unterschiedlich sein) wird die Schulleitung vielleicht sogar erst am Montag vor Ort eine Entscheidung treffen können. Vielleicht ist es dann möglich, dass einzelne Lehrpersonen wieder nach Hause fahren können.
Bei der Abwägung der Interessen im Ermittlungsverfahren ("wer bekommt frei, wenn so viele Ansuchen vorliegen und nicht jedes Ansuchen positiv entschieden werden kann") wird die Schulleitung diese Begründung prioritär zu betrachten haben.
Auch wenn die Gewährung eines Sonderurlaubs eine "Kann-Bestimmung" ist, wird de facto eine Gewährung nicht zu verweigern sein.
Als oberste Entscheidungsgrundlage gilt für uns: nur so viel anwesendes Personal wie unbedingt erforderlich!
Eine Kontaktaufnahme mit der Schulleitung ist selbstverständlich erforderlich.
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Mein Kind ist schon etwas größer, ich möchte es aber dennoch ab Montag nicht unbetreut zu Hause lassen.
Die Entscheidung liegt hier wieder bei der Schulleitung, die ein Ermittlungsverfahren zu führen hat. Manchmal kann das ziemlich schwierig sein. Dabei sind die einzelnen Umstände abzuwägen, was zur Folge haben kann, dass eine Lehrerin der Schule A für die Betreuung eines 9jährigen Kindes frei bekommt, an der Schule B jedoch nicht - und beides können (auch aus der Sicht eines Personalvertreter!) richtige Entscheidungen sein.
Unsere Empfehlung auch hier: in dieser besonderen Situation nur so viel anwesendes Personal wie unbedingt erforderlich!
Können nicht alle vorliegenden Ansuchen auf Sonderurlaub (wir gehen davon aus, dass in allen Fällen wichtige persönliche Gründe vorliegen) ohne Gefährdung des Dienstbetriebs positiv erledigt werden, muss die Schulleitung im Rahmen des Ermittlungsverfahrens eine Auswahl treffen - so schwer dies im Einzelfall auch sein mag. Entscheidungen wie "dann bekommt halt gar niemand frei, das ist das Gerechteste" sind sowohl aus rechtlicher Sicht unkorrekt, noch finden sie inhaltlich unsere Zustimmung.
Hier gibt es keine fixe Angabe, wie alt Kinder sein dürfen um keinesfalls unbetreut gelassen zu werden! Ansuchen -natürlich auch telefonisch- um Sonderurlaub bei der Schulleitung. Da die Ansteckungsgefahr des Virus am Montag kaum eine wesentlich andere als am Mittwoch sein wird, raten wir auch hier ganz dringend: bereits ab Montag nur so viele Lehrpersonen an der Schule als dies für die Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs unbedingt erforderlich ist. Da Schüler, die ab Mo nicht an der Schule erscheinen, entschuldigt sind, weiß man nicht genau, wie viele Schüler am Montag tatsächlich in die Schule kommen werden.
Ab einer gewissen Anzahl von Ansuchen um Sonderurlaub (das wird von Schule zu Schule unterschiedlich sein) wird die Schulleitung vielleicht sogar erst am Montag vor Ort eine Entscheidung treffen können. Vielleicht ist es dann möglich, dass einzelne Lehrpersonen wieder nach Hause fahren können.
Als oberste Entscheidungsgrundlage gilt für uns: nur so viel anwesendes Personal wie unbedingt erforderlich!
Eine Kontaktaufnahme mit der Schulleitung ist selbstverständlich erforderlich.
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Wie wird entschieden, wer Sonderurlaub bekommen kann und wer nicht?