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Öffentlichkeitsarbeit

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Bildungsdirektion nimmt Einfluss auf Schulleiterbewerbungen

 

Den Verdacht, den die Gewerkschaft schon bei der Entstehung der Gesetze rund um die neue Schulleiterbestellung geäußert hat, erhärtet sich zusehends.

Kleine Schulstandorte werden von der Behörde ohne nachvollziehbaren Kriterien sozusagen „frei Hand“ vergeben. Die Richtlinien bei der Vorgangsweise, die mit der Bildungsdirektion vereinbart wurden und bei denen auch eine geringe Mitwirkung der Personalvertretung eingeräumt war, werden schlicht weg einfach nicht eingehalten, wenn es der Bildungsdirektion nicht passt. Konsequenzen für die handelnde Verwaltung gibt es selbstverständlich keine.

 

Junge Kolleginnen und Kollegen, die sich grundsätzlich für den Job als Schulleiter/in interessieren, müssen im Vorfeld verpflichtend einen speziellen Lehrgang absolvieren, ohne den sie diese Funktion nicht erlangen können. „Und schon wieder greift die Behörde ein, in dem sie dem Kollegen den Dienstauftrag für diesen Lehrgang verweigert. Ganz geschickt schaltet man einen potentiellen Bewerber schon im Vorfeld aus. So geschehen vor kurzen im Pinzgau, “ schimpft Sigi Gierzinger von der Plattform Transparenz Bildung.

Weiteres Beispiel gefällig? Man nimmt indirekt Einfluss auf eine Leiterbestellung, in dem man eine Schule eine Zeit lang gar nicht ausschreibt und den passenden Kandidaten vorübergehend auf diese Stelle betraut. Bei einer Bewerbung hätte diese Person natürlich deutliche Vorteile, da sie sich bereits mit der Arbeit vertraut machen konnte.

„Aber es kommt noch viel schlimmer!“, ärgert sich Gewerkschaftsvorsitzender Toni Polivka. Eine Kollegin stellt den Antrag auf eine Dienstbeurteilung, um sich in ein zwei Jahren auf eine Leiterstelle bewerben zu können. Der derzeitigen Schulleiterin passt das anscheinend nicht und sie beschwert sich über die völlig unbescholtene Kollegin beim Amt. Die Bildungsdirektion ermahnt die Kollegin umgehend, ohne auch nur ein einziges Mal Kontakt mit der Lehrerin aufgenommen zu haben oder auch nur ansatzweise den Sachverhalt mit ihr geklärt zu haben.

Derartige Ermahnungen liegen im Personalakt auf und vermindern die Chancen auf eine Leitungsfunktion immens. Und schwupp, schon wieder eine weg!

„Wir haben wenig Hoffnung, dass sich diese ungustiöse Vorgangsweise in der Bildungsdirektion Salzburg unter der Führung von Bildungsdirektor Hofrat Rudolf Mair abstellen lässt. Wir hoffen daher, dass der Gesetzgeber im Bund die Schulleiterbestellung umgehend überarbeitet, um derartige Einflussnahmen zu verhindern. Die Forderung wird selbstverständlich auch an Bildungsminister Faßmann weitergegeben.

 

Sigi Gierzinger                                              Toni Polivka
Plattform - Transparenz - Bildung           Vorsitzender GÖD APS Salzburg

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17.09.2020

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