Team Info 05 05. Oktober 2017
Bildungsreformgesetz 2017 - Änderung bei Besetzung frei werdender Lehrer/innen- Stellen ab 1. Jänner 2018(!)
Durch das Gesetz ergeben sich maßgebliche Änderungen bei der Neubesetzung frei werdender Stellen bereits ab 2018. § 4a und 4b LDG
Der Besetzung einer freien Planstelle hat, soweit nicht eine Besetzung mit einer im Dienststand stehenden Landeslehrperson in Aussicht genommen ist, ein Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren voranzugehen.
Die Schulleitung ist von einer in Aussicht genommenen Besetzung der Planstelle mit einer im Dienststand stehenden Landeslehrperson in Kenntnis zu setzen. Sie hat das Recht, sich begründet gegen die in Aussicht genommene Maßnahme auszusprechen. Nimmt die Dienstbehörde die Maßnahme dennoch vor, so ist diese gegenüber der Schulleitung zu begründen.
Wir haben die Bildungsabteilung um Bekanntgabe der Details dazu ersucht.
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Details zur Ausschreibung und Informationen zur Auswahl der Bewerber/innen findest du hier.

Neues Dienstrecht - pd-Schema Unterricht nur in geprüften Fächern
In § 9 LVG (Landesvertragslehrpersonengesetz) ist festgelegt, dass ein/e Vertragslehrer/in im Vertragsschema pd aus wichtigen dienstlichen Gründen vorübergehend auch zur Erteilung des Unterrichtes in Unterrichtsgegenständen verhalten werden, für die er/sie nicht lehrbefähigt ist, wobei dies bei einem ein Semester übersteigenden Zeitraum der Zustimmung der Landesvertragslehrperson bedarf.
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Besonders aus Gründen der ab 1.1.2018 geänderten Nachbesetzung ist dies für Schulleiter/innen von großer Bedeutung.

LH Haslauer trifft keine Entscheidung
Sehr dürftig fiel die Antwort des Landeshauptmanns auf die Bitte der Gewerkschaft aus, den schwangeren Kolleginnen einen ordentlichen, rechtlich sauberen Vertrag auszustellen. Die Antwort der Gewerkschaft ist eindeutig! Aufgrund dieses neuen Stils wird ein guter Arbeitsrechtsschutz für uns Lehrerinnen und Lehrer immer wichtiger.

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Schulgeldfreiheit / Schwimmunterricht

weiterere Änderungen Bildungsreformgesetz 2017 - Rundschreiben BMB 20/2017