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Team Info  16  18. Dezember 2025 

Das Team SALVE-PFG im Land und in den Bezirken wünscht dir von Herzen eine gesegnete und friedvolle Weihnachtszeit sowie alles Gute für das Jahr 2026.

Möge die Weihnachtszeit dir Zeit mit lieben Menschen schenken, Momente der Ruhe ermöglichen und neue Kraft für das kommende Jahr geben.

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SALVE Adventkalender 2025

Lasst euch überraschen, es gibt bis Weihnachten acht Verlosungen unter allen SALVE Mitgliedern.

Wer gewonnen hat, veröffentlichen wir hier auf unserer www.teamsalve.at Seite,
auf SALVE Facebook
HIER  oder auf SALVE Instragram HIER.

Information aus der Personalvertretung

Kurzfristige Abwesenheit der Schulleitung

Ist die Schulleitung aufgrund eines auswärtigen Termins nicht am Schulstandort anwesend, ist die Stellvertretung ausdrücklich darüber zu informieren, dass sie für diesen Zeitraum die Leitung der Schule übernimmt. Wir empfehlen, die Vertretung durch ein gut sichtbares Türschild an der Direktion auszuweisen.

Ist auch die Stellvertretung nicht anwesend, ist eine andere geeignete Lehrperson mit der Wahrnehmung der Leitungsaufgaben zu beauftragen.

Für außenstehende Personen muss jederzeit eindeutig erkennbar sein, wer die Leitung der Schule innehat.

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Aus dem Erlass 1.19 der Bildungsdirektion:
Die Schulleitung hat nicht nur dann, wenn sie selber Unterricht erteilt oder suppliert,
sondern in der Regel während der gesamten Zeit, zu der in der Schule Unterricht statt-
findet, in der Schule anwesend zu sein (§ 32 Abs. 4 LDG 1984).

Voraussetzung für alle Arten von Abwesenheiten ist, dass die Schulleitung für ihre Ver-
tretung möglichst unter Bedachtnahme auf § 27 Abs. 1 und 4 LDG 1984 (siehe dazu Erlass
1.80) Sorge trägt. Dies bedeutet, dass primär der durch die Abteilung 2 bestimmten
stellvertretenden Schulleitung die Vertretung zu übertragen ist. In Einzelfällen kann eine
abweichende Regelung getroffen werden. Bei der Betrauung einer Lehrperson mit der
Leitungsstellvertretung handelt es sich um eine Weisung, welcher Folge zu leisten ist.
Es empfiehlt sich, dass die Schulleitung in Zeiten der Abwesenheit vom Schulstandort
jedenfalls telefonisch erreichbar ist.

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Schulbrief Fristen: Abgabetermin 19.01.2026

Der letztmögliche Tag zur Einreichung der Formulare
 

  • Herabsetzung/Verminderung 

  • Versetzung

  • schuljahresweisen Karenzurlaub

 

 für das Schuljahr 26/27 ist der 19.01.2026, 12 Uhr!


Im Video erfährst du die wichtigsten Infos zu den Fristen:

Wenn du diesen angegebenen Termin verpasst, kann dein Versetzungswunsch nicht mehr berücksichtigt werden.

Wenn du in deiner Entscheidung unsicher bist, bitte setz dich mit einer Personalvertreterin/einem Personalvertreter in Verbindung.

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Da die Personalvertretung ein Mitspracherecht hat, bitten wir dich um die Übermittlung deines Versetzungsansuchens an christine.haslauer@teamsalve.at

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Weihnachtsgabe 2025

Große Unsicherheit besteht beim Thema Weihnachtsgabe 2025.

Da sie auch nicht mit dem Gehalt im Dezember ausbezahlt wurde, haben wir bei der Bildungsdirektion
nachgefragt. Dazu wurde uns in einem Schreiben am 16.12.2025 mitgeteilt:

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dass es aufgrund der erstmaligen Verrechnung der Weihnachtsgabe im
Personalmanagementsystem PM-SAP zu Verzögerungen gekommen ist.
Trotz der technischen Schwierigkeiten im Vorfeld kann die Weihnachtsgabe nunmehr
zeitnah ausbezahlt werden – dies ist vor allem deshalb möglich, weil die Salzburger
Landesregierung sehr rasch einen entsprechenden Regierungsbeschluss gefasst hat.

Im Folgenden findest du die Informationen aus dem Schulbrief vom 12.12.2025 zum Thema Weihnachtsgabe -  HIER kannst du den ganzen Schulbrief nachlesen.

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Wer erhält automatisch eine Weihnachtsgabe (ohne Antrag):

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a) aktiver Dienst- oder Ruhestand am Stichtag 01.12.2025 UND
b) kein ruhendes Dienstverhältnis zum Stichtag 01.12.2025 (keine Karenz, kein
Mutterschutz etc) UND
c) es gebührt Kinderzuschuss (= ersichtlich am Gehaltsnachweis) an einem Tag im Beobachtungszeitraum 01.09.2025 bis 01.12.2025.

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Wer muss darum ansuchen:

Landeslehrpersonen, die alle sonstigen Voraussetzungen erfüllen, aber selbst keinen
Kinderzuschuss (= bezieht Ehepartner/in) angewiesen erhalten, kann dennoch eine Weihnachtsgabe gebühren.
Voraussetzung ist, dass
a) der/die im Bundesdienst stehende Ehepartner/in den Kinderzuschuss am 01.09.2025 oder
bis zum 31.12.2025 vom Bund bezieht UND
b) bis 31.12.2025 bei der Bildungsdirektion für Salzburg einen Antrag (formlos an 
office.aps@bildung-sbg.gv.at) auf Gewährung der Weihnachtsgabe stellt.

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Die Angaben im Schulbrief verdeutlichen, dass bei der Weihnachtsgabe 2025 durchaus Einsparungen vorgenommen wurden.
 

Anders als LR Mag. Gutschi in ihrer E-Mail vom 19.11.2025 mitgeteilt hat:

„Es freut mich, Ihnen mitteilen zu können, dass die von Ihnen angesprochenen Unterstützungsmaßnahmen, trotz Einsparungsvorgaben, in der bisherigen Höhe fortgeführt werden können…“,

müssen wir feststellen, dass Lehrerinnen in Karenz nach dem Mutterschutzgesetz (bis zum 22. oder 24. Lebensmonat des Kindes) sowie Lehrerinnen in der gesetzlichen Schutzfrist (zwei Monate vor und nach der Geburt des Kindes) erstmals keine Weihnachtsgabe erhalten werden.

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Diese neue Regelung wurde ohne vorherige Abstimmung mit der Personalvertretung getroffen. Es ist uns besonders wichtig zu betonen, dass gerade diese Maßnahme jene betrifft, die sich in einer herausfordernden Lebenssituation befinden. Besonders junge Mütter, die oft finanziell auf solche Unterstützungsleistungen angewiesen sind, sind von der Streichung betroffen. Die Weihnachtsgabe stellt für viele von ihnen eine wertvolle Hilfe dar – insbesondere in dieser belastenden Zeit.

Die Personalvertretung kann die Entscheidung von LR Mag. Gutschi in dieser Hinsicht nicht nachvollziehen. Es ist für uns schwer verständlich, warum gerade diese einmalige Unterstützung gestrichen wird, da es sich dabei um keine große Einsparung handeln kann.

 

Reisekostenschulung an der MS Mattsee

Wir erhalten sehr viele Anfragen zum neuen Abrechnungssystem ESS.

Bitte nutzt die Möglichkeit, an der MS Mattsee an der Schulung teilzunehmen.

Es kann dafür auch ein Dienstreiseantrag gestellt werden.

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WO: MS Mattsee (Ramooser Str. 1 , 5613 Mattsee)

WANN: Montag, 19.01.2026, um 17 Uhr
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Bei Interesse gerne melden an:  markus.wolf@teamsalve.at

ACHTUNG begrenzte Teilnehmer:innenanzahl.

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Zur Schulung bitte den eigenen Laptop, Handy, ID Austria  mitbringen. 

Es sind keine Leihgeräte vorhanden.​

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GÖD Osterbildungsreise: Sizilien

Für alle Reisefreunde bietet die GÖD Landesleitung in Zusammenarbeit mit der Fa. Stoll eine Bildungsreise von 30.03.2026-06.04.2026 nach Sizilien an. Anmeldung erfolgt über die Firma Stoll.
Die genauen Informationen und den Anmeldekontakt findest du
HIER.

 

Toni Polivka

Vorsitzender der LL10
GÖD Salzburg

0664 / 405 6002

NEU: Teilpension ermöglicht

Wir begrüßen die Einführung der Teilpension für den Öffentlichen Dienst, eine neue Möglichkeit, die der Nationalrat am 12.12.2025 beschlossen hat.
Dieser Beschluss ist das Ergebnis der engagierten Bemühungen der GÖD in den vergangenen Monaten.

Genaue Informationen findest du HIER.

In der kommenden Sitzung der Personalvertretung werden wir uns bezüglich der genauen Umsetzungsbedingungen an die Bildungsdirektion wenden. Sobald wir nähere Informationen erhalten, werden wir dich umgehend darüber informieren.

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