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Team Info  23  26. Februar 2026 
Information aus der Personalvertretung

Besprechungen mit der/dem unmittelbaren Vorgesetzten

Wirst du zu einem Gespräch von deiner Direktorin / deinem Direktor eingeladen und geht es dabei um 
sensible Themen, die dich und deine dienstlichen und schulischen  Tätigkeiten betreffen, dann ist es rechtlich nicht in Ordnung, wenn eine weitere Lehrperson deines Standortes (zB. zur Protokollführung) gegen deinen Willen dabei ist. 

Im Rahmen eines solchen Gesprächs tritt die Schulleitung als Vertreterin bzw. Vertreter des Dienstgebers auf.

Du musst remonstrieren, das bedeutet: ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Vorgangsweise aus deiner Sicht nicht rechtmäßig ist, da die betreffende Lehrperson keine dienstliche Vorgesetzendfunktion  ausübt und du daher nicht möchtest, dass diese Daten (Vorwürfe etc.) weitergegeben werden.

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Erteilt die Schulleitung trotz deines Einwandes eine  2. Weisung (diese muss unbedingt schriftlich erfolgen!), wonach die dritte Person am Gespräch teilzunehmen hat, ist dieser Weisung vorläufig Folge zu leisten und das Gespräch muss durchgeführt werden.

Danach wende dich bitte unbedingt an uns, da du das Recht auf Feststellung bei der Dienstbehörde hast. D.h. diese hat dann zu entscheiden, ob die Weisung rechtens war oder nicht und gegen diese kann dann gerichtlich vorgegangen werden.

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Schulhomepages: Ein rein privates Vergnügen und auch Risiko!

Die Aussendung der Bildungsdirektion zum Thema Schulhomepages hat zu vielen Fragen geführt, die das Team SALVE - PFG ausformuliert und über den ZA an die Bildungsdirektion weitergeleitet hat. 

Die Antworten der Bildungsdirektion findest du HIER.

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Die Antworten zeigen leider erschreckend deutlich auf, was wir bereits befürchtet haben.

 

Mit der Erstellung und Wartung einer Schulhomepage, aber auch mit der Weisung der Vorgesetzen eine Homepage zu erstellen, gehen Risiken einher, bei denen die einzelnen Lehrpersonen oder die Schulleitungen einen nicht unerheblichen finanziellen Schaden erleiden könnten. 

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Laut der Rechtsmeinung der Bildungsdirektion Salzburg findet die Amtshaftung keine Anwendung, da das Erstellen einer Homepage keine hoheitliche Tätigkeit darstellt. Sie geht aber noch einen Schritt weiter und stellt fest, dass das Dienstnehmerhaftungsgesetz in diesem Fall ebenfalls keine Anwendung findet. Somit sind Lehrpersonen schlechter gestellt als  Angestellte in der Privatwirtschaft in Österreich.

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​Da uns bewusst ist, wie wichtig für manche Schulstandorte die Werbung über schulische Homepages ist, bieten wir eine Informationsveranstaltung per Zoom an:

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  • DIENSTAG, 10.03.2026  um 17:00 Uhr per ZOOM

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Schulleiterinnen und Schulleiter sowie Verantwortliche für Schulhomepages sind herzlich eingeladen. Den Zoom-Link erhältst du nach deiner Anmeldung bei:

markus.wolf@teamsalve.at

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ZOOM - Infostunde: Karenz & Kinderbetreuungsgeld

Hast du Fragen zur Karenz nach dem Mutterschutzgesetz?

Möchtest du dich über die verschiedenen Möglichkeiten des Kinderbetreuungsgeldes informieren?

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Wir informieren dich in einer ZOOM - Infostunde am DIENSTAG, 17.03.2026  um 18:00 Uhr 

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Den Link zur Veranstaltung erhältst du nach deiner Anmeldung
per E-Mail an:
katharina.moltinger@teamsalve.at 

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2. Skitag für Salzburger Lehrkräfte in Obertauern

ACTIVE SCHOOL® bietet am 21.03.2026 den “2. Skitag für Salzburger Lehrkräfte” im wunderbaren Skigebiet Obertauern.

Bustransfer + Tageskarte + Ski-Guiding Skischule CSA + Mittagessen  um nur 89 Euro!

 

Alles Infos findest du auf diesem Flyer.

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HIER gleich anmelden: www.active-school.at/skitag

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Mitgliedschaft zahlt sich aus

Mitglieder holen sich zusätzlich nochmal € 20 zurück!

Wenn du am Skitag teilnimmst und SALVE Mitglied bist, dann sende uns deine Rechnung an toni.polivka@teamsalve.at und deine Kontoverbindung und wir überweisen dir noch zusätzliche € 20.

Was du bist noch kein Mitglied????

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Dann wird´s aber Zeit! HIER geht es zur Mitgliedsanmeldung.

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Informationsvideos 

Unsere Erklärvideos  zu Themen wie 

  • Krankenstand

  • Weisung

  • Dienstunfall ... u.v.m. ...   findest du gesammelt HIER.

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UNIQA - Gruppenversicherung für Salzburger Pflichtschullehrer:innen

Die Gruppenversicherung im Detail und unsere UNIQA Ansprechparterin findest du HIER.

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Zusatzvorteile bei Beitritt zur Gruppen-Krankenversicherung bis 31.08.2026:
• 3 Gutscheine für den Entfall eines Selbstbehaltes für die Select Optimal Tarife
• 1 Gutschein für den Entfall eines Selbstbehaltes für den Sonderklasse PUR Tarif​

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Zukunftssicherung durch eine steuerfreie Pensionsversicherung (25 Euro) nach § 3 Abs. 1 Z. 15 lit. a EStG  HIER.

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