top of page
Team_SALVE_Elsbethen_03.07.24 (736) 60x40_01
Team_SALVE_Elsbethen_03.07.24 (545) 60x40_01
Team_SALVE_Elsbethen_03.07.24 (851) 40x30_01
Team_SALVE_Elsbethen_03.07.24 (795) 60x40_01
Team_SALVE_Elsbethen_03.07.24 (617) 60x40_01
Team_SALVE_Elsbethen_03.07.24 (810) 60x40_01
Team_SALVE_Zell_am_See_02.07.24 (473) 60x40_01
Team_SALVE_St-Johann_27.06.24 (281) 60x40_02
Team_SALVE_Lingau_26.06.24 (170) 50x40_01
DJI_0030

Team Info  12  20. November 2025 

Schulbrief Fristen - Abgabetermin 19.01.2026

Den veröffentlichten Schulbrief mit den Themen:

​​

  • Fristsetzung für Ansuchen um bezirksinterne und bezirksübergreifende

        Versetzungen, schuljahresweisen Karenzurlaub, Herabsetzung bzw.
        Verminderung der Jahresnorm

  • Fristsetzung für Ansuchen um Gewährung eines Sabbaticals

kannst du HIER nachlesen.

Darin findest du die Bedingungen und den Link zu den Formularen.

Rufzeichen.jpg

Der letztmögliche Tag zur Einreichung der Formulare
für das Schuljahr 26/27 ist der 19.01.2026, 12 Uhr!

 

Wenn du diesen angegebenen Termin verpasst, kann dein Versetzungswunsch nicht mehr berücksichtigt werden.

Wenn du in deiner Entscheidung unsicher bist, bitte setz dich mit einer Personalvertreterin/einem Personalvertreter in Verbindung.

Die Telefonnummern findest du HIER.

Information aus der Personalvertretung

Anfrage: WEIHNACHTSGABE

Auf unsere Anfrage vom 06.11.2025 zum Thema Weihnachtsgabe:

Sehr geehrte Damen und Herren!
In den vergangenen Jahren erhielten Lehrpersonen, die einen Kinderzuschuss bezogen, eine
Weihnachtsgabe.
Wir ersuchen um Auskunft, ob auch im Jahr 2025 eine Weihnachtsgabe bewilligt wird und –
falls ja – unter welchen Bedingungen.
Bis einschließlich 2023 wurde die Weihnachtsgabe in Form von Sodexo-Gutscheinen gewährt.
Da diese Variante aus steuerlicher Sicht vorteilhaft ist, ersuchen wir um Information, ob
auch heuer wieder eine Auszahlung in dieser Form vorgesehen ist.
Sollte dies derzeit nicht geplant sein, regt der Zentralausschuss nach § 9 Abs. 4 PVG an, die
Möglichkeit der steuerbegünstigten Gutscheinlösung erneut zu prüfen und wieder
einzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
für den Zentralausschuss:
Christine Haslauer
Vorsitzende

Erhielten wir diese Antwort der Bildungsdirektion:

Ihr Anbringen vom 06.11.2025, Weihnachtsgabe 2025
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Entscheidung, ob, für welchen Personenkreis und in welcher Weise eine Weihnachtgabe
für das Jahr 2025 bewilligt wird, ist nicht die Bildungsdirektion, sondern die Salzburger
Landesregierung berufen; die begehrten Informationen können wir daher gegenwärtig nicht
erteilen.
Auch Ihrer Anregung, „eine steuerbegünstigte Gutscheinlösung erneut zu prüfen und wieder
einzuführen“ kann von der Bildungsdirektion mangels Entscheidungsbefugnis nicht
entsprochen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Salzburg, 17.11.2025
Für den Bildungsdirektor:

Da diese Antwort der Bildungsdirektion hinsichtlich der gestellten Frage ausweichend ist und keine konkrete Information liefert, haben wir uns am 18.11.2025 an die Landtagsklubs gewendet.
Die Weihnachtsgabe ist insbesondere für Familien mit Kindern von Relevanz, da sie eine Unterstützung in der Weihnachtszeit darstellt.

 

Erfreulicherweise erhielten wir am 19.11.2025 um 07:33 Uhr diese Mail von Frau LR Mag. Gutschi, Präsidentin der Bildungsdirektion:

 

Sehr geehrte Frau Vorsitzende!

 

Es freut mich Ihnen mitteilen zu können, dass die von Ihnen angesprochenen Unterstützungsmaßnahmen, trotz Einsparungsvorgaben, in der bisherigen Höhe fortgeführt werden können.

 

Mit den besten Grüßen

Daniela Gutschi

_______________________________

Mag.a Daniela Gutschi

Landesrätin

smiley-g4a92535b3_640.png

Wir bedanken uns herzlich bei der Salzburger Landesregierung und sind sicher, dass die
Bildungsdirektion sehr zeitnah die Bedingungen der Weihnachtsgabe 2025 an die
Kollegenschaft übermitteln wird.

Die WEISUNG

Lehrpersonen haben Weisungen von weisungsberechtigten Personen (Vorgesetzten) zu befolgen. Die Befolgung einer Weisung kann abgelehnt werden, wenn die Weisung entweder von einem unzuständigen Organ erteilt wurde oder die Befolgung gegen strafgesetzliche Vorschriften verstoßen würde. 

Halten Lehrpersonen die Weisung von Vorgesetzten aus einem anderen Grund für rechtswidrig, so haben sie, wenn es sich nicht wegen Gefahr im Verzug um eine unaufschiebbare Maßnahme handelt, vor Befolgung der Weisung ihre Bedenken dem Vorgesetzten mitzuteilen (Remonstration).

Vorgesetzte haben eine solche Weisung dann schriftlich zu erteilen, widrigenfalls sie als zurückgezogen gilt.

( siehe auch § 30 LDG

Hier ein Video zum Thema:

Offene Lehrer:innenstellen an Pflichtschulen

Alle offenen Stellen an APS im Bundesland Salzburg werden 
von 17.11.2025 - 22.11.2025 
HIER veröffentlicht.

Da danach die Ausschreibung geschlossen wird, 
kannst du auch
HIER die Stellen nachlesen.

looking-for-a-job-1257233_640.jpg

Offene Schulleiter:innenstellen an Pflichtschulen

2025-11-18 Ausschreibungen Direktor.jpg

Die Seite mit dem Link zum Formular findest du HIER.

Logo Team SALVE und PFG CMYK (002).jpg
bottom of page