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Team Info  08  16. Oktober 2025 

Kostenzuschuss Jobticket

Auf Antrag gewährt der Dienstgeber max. € 219 der Kosten für ein Jahresticket.
Das Formular und weitere Bedingungen findest du
HIER.

Wichtig: seit 01.01.2025 entfällt der Fahrtkostenzuschuss bei Bezug eines Jobtickets.

 

Amtsverschwiegenheit

Aus gegebenen Anlass dürfen wir auf die Amtsverschwiegenheit hinweisen.

​

Jede Lehrperson und jede Schulleitung ist über alle ihr ausschließlich aus der amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen zur Verschwiegenheit verpflichtet (Amtsverschwiegenheit).
Hinweis:
Dies gilt insbesondere, wenn deren Geheimhaltung im Interesse der Aufrechterhaltung
der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit, der umfassenden Landesverteidigung,
der auswärtigen Beziehungen, im wirtschaftlichen Interesse einer Körperschaft des öf-
fentlichen Rechts, zur Vorbereitung einer Entscheidung oder im überwiegenden Interes-
se der Parteien geboten ist, gegenüber jedermann, dem die Lehrperson über solche
Tatsachen nicht eine amtliche Mitteilung zu machen hat.

​

Details findest du HIER.

Information aus der Personalvertretung

Auskünfte zur Pensionshöhe/Antritt der Pension (prag. Lehrpersonen)

In der Personalvertretung erreichen uns immer wieder zahlreiche Anfragen von pragmatisierten Lehrpersonen, die sich über ihren möglichen Pensionsantritt sowie über die voraussichtliche Höhe ihrer Pension informieren möchten.

Da individuelle Auskünfte ausschließlich von der Bildungsdirektion Salzburg erteilt werden können, ist es verständlich, dass viele Kolleg:innen den Wunsch nach klaren, verlässlichen Informationen zur persönlichen Zukunftsplanung haben. Leider berichten uns jedoch einige, dass sie entweder lange auf eine Rückmeldung warten oder gar keine Auskunft erhalten.

Da diese Situation für viele eine große Unsicherheit bedeutet, haben wir uns hilfesuchend mit dem folgenden Brief an Frau Landesrätin Mag.a Daniela Gutschi, Präsidentin der Bildungsdirektion, gewandt, um auf das Anliegen aufmerksam zu machen und eine Verbesserung der Auskunftslage anzuregen.

Sehr geehrte Frau LR Mag. Gutschi, Präsidentin der Bildungsdirektion!

 

Im April 2025 wurde bereits ein Antrag an die Bildungsdirektion gestellt, welcher sich mit der Problematik der Pensionsauskünfte/Pensionsberechnung für pragmatisierte Salzburger Pflichtschullehrpersonen befasst. Da sich an der Sachlage zwischenzeitlich nichts geändert hat, erlauben wir uns, dieses Anliegen nun direkt an Sie als zuständige Landesrätin zu richten.

 

Die Personalvertretung erhält sehr viele Anfragen von Lehrpersonen hinsichtlich der Auskünfte zum Pensionsantritt und der Pensionsberechnung durch die Bildungsdirektion. In der Vergangenheit wurde den Lehrkräften stets mitgeteilt, dass im Jahr des Pensionsantritts eine genaue Berechnung der Pension erfolgt und den Kolleg:innen übermittelt wird. Mittlerweile ist dies jedoch nicht mehr möglich; eine Auskunft wird erst erteilt, wenn ein konkretes Ansuchen bei der Bildungsdirektion vorliegt.

 

Die betroffenen Lehrpersonen stehen jedoch vor der wichtigen Entscheidung, ob sie unter Inanspruchnahme der Korridorpension, der Hacklerregelung oder mit der Regelpension in den Ruhestand treten möchten, wobei jeweils unterschiedliche Abschläge zu berücksichtigen sind. Für eine verlässliche Planung der Versetzung in den Ruhestand sowie zur Gestaltung der privaten und finanziellen Lebensplanung ist eine frühzeitige und möglichst verlässliche Berechnung unerlässlich.

 

Wir regen daher gemäß § 9 Abs. 4 PVG an, zur Bewältigung der Vielzahl der Anfragen entweder mehr Personalressourcen für diese Aufgabe in der Bildungsdirektion bereitzustellen und, im Sinne der dienstnehmerfreundlichen Verwaltungsführung verlässliche Pensionsberechnungen auch ohne ein bereits gestelltes Ansuchen um Versetzung in den Ruhestand zu ermöglichen. Nur auf Grundlage einer genauen Berechnung kann die Entscheidung für die jeweilige Form des Ruhestands fundiert getroffen werden.

 

Der Zentralausschuss ist der Auffassung, dass dies insbesondere ab dem 60. Lebensjahr der Lehrpersonen notwendig ist. In Ausnahmefällen kann dies auch schon früher erforderlich sein, etwa wenn ein Sabbatical Jahr vor dem Ruhestand geplant wird oder eine gesundheitliche Pensionierung in Betracht gezogen wird.

 

Oder die Bildungsdirektion wird ermächtigt und erhält die dafür nötigen finanziellen Ressourcen die Berechnung von Pensionen und Beratung von Kolleginnen und Kollegen an die Pensionsservicestelle des Bundes auszulagern.

 

Wir sind überzeugt, dass dieses Anliegen auch im Sinne Ihrer Zielsetzung ist, die Bildungsdirektion Salzburg künftig als Servicestelle für die Salzburger Schulen zu etablieren – wie Sie im Interview mit den Salzburger Nachrichten vom 22.08.2023 betonten.

 

Für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis danken wir Ihnen sehr und stehen für Rückfragen jederzeit gerne zur Verfügung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Offene Stellen an den Salzburger Pflichtschulen

53 Stellen sind an den Salzburger Pflichtschulen von 13.10.2025 bis 18.10.2025 ausgeschrieben.

Diese Stellen "verschwinden" danach wieder von der Homepage.

Wir haben sie deshalb auch HIER abgespeichert.

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Offene Stellen an der Anna-Bertha-Königsegg Schule (ABK) in Salzburg

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Reisekostenschulung an der MS Werfen

WO: MS Werfen (Markt 22, 5450 Werfen)

WANN: Montag, 17.11.2025, um 16 Uhr
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Bei Interesse gerne melden an:  markus.wolf@teamsalve.at

ACHTUNG begrenzte Teilnehmer:innenanzahl.

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Zur Schulung bitte den eigenen Laptop, Handy, ID Austria  mitbringen. 

Es sind keine Leihgeräte vorhanden.

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Genaue Informationen findest du HIER.

 

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