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Team Info 10                 09. November 2017

Eine Auskunft beim LSR hat ergeben, dass gegen die Verwendung des Vernetzungsprogrammes von Schule und Familie (ohne nähere Prüfung des Programms) grundsätzlich kein Einwand erhoben werden kann , wenn die jeweiligen Eltern
diese Kommunikation ausdrücklich wünschen und die Schule/der Lehrer bzw. die Lehrerin auf diese Informationsschiene einsteigt.

Wenn sensible und wichtige Informationen weitergegeben werden müssen, für die die Schule ausdrücklich und nachweislich von den Erziehungsberechtigten persönlich eine Bestätigung des Erhalts dieser Informationen vorsehen möchte oder auch rechtlich benötigt, oder benötigt die Schule eine wichtige Entscheidung der Erziehungsberechtigten, ist der Weg über das SchoolFox nicht geeignet.

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Für Interessierte: Hier geht´s zum SchoolFOX

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Die Anfrage bzw die Beantwortung durch den LSR kannst du hier nachlesen.

Mitteilungsheft - SchoolFox
verpflichende Fortbildung

 

Da es immer häufiger Anfragen zum Ausmaß der verpflichtenden Fortbildung gegeben hat, haben wir dazu die Rechtsmeinung des Rechtsbüros der GÖD-Wien eingeholt.

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"...Die genannten Zahlenangaben in § 43 Abs 3 LDG sind grundsätzlich als allgemein verbindliche Werte anzusehen, die sich innerhalb des Differenzbetrages des § 43 Abs 1 Z 3 leg. cit. bewegen. Soweit sind die darin genannten Zeitkontingente als verbindlich anzusehen.
Ein Abweichen von diesen Zahlenangaben muss natürlich im Einzelfall sachlich gerechtfertigt sein und kann nicht eine willkürliche Aufstockung der verpflichtenden Fortbildung bedeuten! Die Gesamtsumme des nach § 43 Abs 1 Z 3 zu vergebenden Stundenkontingents darf dadurch natürlich auch nicht verändert werden...."

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Sollte es dabei zu Problemen kommen, die an der Schule nicht zu lösen sind, ersuchen wir um möglichst rasche Meldung.

BMB - Begutachtung Lehrplan NMS (textiles u technisches Werken)

Bis 22. November 2017 ist der Lehrplan für etwaige Stellungnahmen in Begutachtung. Den Verordnungstext findest du hierErläuterungen dazu kannst du hier nachlesen.

BMB - Begutachtung Lehrplan NMS (Flächendeckendes Inkrafttreten der neuen Lehrpläne für "Digitale Grundbildung")

Bis 20. November 2017 ist der Lehrplan für etwaige Stellungnahmen in Begutachtung. Den Verordnungstext findest du hierErläuterungen dazu kannst du hier nachlesen.

"ad acta gelegte" Belohnungen

Zu einer Anfrage des ZA vom 24.März 2017, wonach wir ersucht haben, dass uns mitgeteilt wird, wenn ein Antrag auf Belohung abgelehnt wird, hat die Bildungsabteilung mit Schreiben vom 28. September 2017 mitgeteilt, dass Belohnungen werden nicht abgelehnt würden, sondern die Schulleitungen aufgefordert würden, ihre Schreiben zu konkretisieren. Wenn danach vonseiten der Schulleitung keine weiteren Informationen einlangen, würden die Schreiben ad acta gelegt.

Sollten als Anträge "ad acta gelegt" worden sein, ersuchen wir um Mitteilung, damit wir das Ansuchen unterstützen können.

Gesundheitstag

Von der Bildungsabteilung wurden wir gebeten, über den Gesundheitstag am 07.12.2017 zu informieren. Nähere Details dazu findest du hier, für Fragen steht die Bildungsabteilung zur Verfügung.

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