Team Info 10 25. Oktober 2018
Dienstunfall
Wir erinnern daran, dass ein Dienstunfall (das schließt auch den Weg von und zur Arbeitsstätte ein) innerhalb von 5 Tagen gemeldet werden muss.
Es erfolgt hier (gegenüber Freizeitfällen) eine bessere finanzielle Leistung des Sozialversicherungsträgers, weshalb eine solche Meldung nicht unwichtig ist.
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Formulare und weitere Informationen findest du in unserem Dienstrechtsabc gleich HIER.

Heizöl- und Pelletsaktion mit Raiffeisen
Die neue Aktion ist gültig ab sofort bis Mittwoch, 31.10.2018 um 17 Uhr.
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Die genauen Informationen sowie die Preise findest du HIER.

Erlass 1.10 Arbeitszeit / Jahresnorm
Da wir uns bereits in der 7. Schulwoche befinden und der Erlass zur Jahresnorm (und vor allem die angefügten Tabellen) noch immer eine unkorrekte Jahresnorm enthalten, haben wir den Dienstgeber jetzt aufgefordert, dies dringend nachzuholen.
In unserem Jahresnormrechner sind bereits die korrekten Zahlen eingearbeitet worden.
