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SALVE- PFG Info 38 09. Juni 2022
GÖD APS LL10 - Postkartenaktion: SPRACHHELFER*INNEN
WIR BITTEN DICH UM MITHILFE!
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In den kommenden Tagen wird an allen Schulstandorten ein Kuvert mit der
"Postkartenaktion für Sprachhelfer*innen" ankommen.
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Die Landesleitung 10 hat mehrheitlich beschlossen, mit dieser Aktion auf die Situation der Sprachhelfer*innen hinzuweisen und fordert die Weiterführung des Projekts mit ordentlichen Rahmenbedingungen für die Beschäftigten. Werkverträge und Arbeiten auf Honorarbasis ohne Absicherung bei Krankheit etc. kann kein Zukunftsmodell für unterstützende Personen im Lehrberuf sein.
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Im Pflichtschulbereich brauchen wir diese Unterstützung dringender denn je.
Im Kuvert befinden sich Postkarten in der Anzahl der Stammschullehrer*innen der Schule. Bitte bewirb die Aktion in deinem Kollegium, es reichen Name und Unterschrift. Weiters befindet sich ein bereits frankiertes Sammelkuvert mit unserer Adresse, damit nicht jede Postkarte einzeln geschickt werden muss.
So können die ausgefüllten Postkarten einfach gesammelt retour geschickt werden.
Die LL10 wird die Postkarten noch in diesem Schuljahr der ressortzuständigen Landesrätin Mag. Gutschi überreichen und damit hoffentlich die Situation für die Sprachhelfer*innen und für uns Lehrer*innen verbessern.



SALVE MASTER BONUS
Alle SALVE Mitglieder, die das Master Studium erfolgreich abgeschlossen haben, können sich den
SALVE MASTER BONUS in der Höhe von 50 € in Form von Gutscheinen abholen.
Nutz die Gelegenheit und sende uns ein Foto auf dem DU UND DIE URKUNDE gut zu sehen seid!
Voraussetzung ist 1 Jahr SALVE Mitgliedschaft.
Alle Infos zur Aktion findest du HIER.
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Du bist noch kein Mitgied?
Wenn du mit dem Masterstudium bald oder schon fertig bist und jetzt SALVE beitrittst, kannst du dir in
einem Jahr den Bonus holen. Das SALVE Beitrittsformular findest du HIER.

Pädagogischer Dienst - Ferien und Urlaubsregelung
Für Kolleginnen und Kollegin im PD Schema gilt das Landesvertragslehrpersonengesetz (LVG).
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Ferienbeginn und Ferienende:
§ 12 Abs. 2
Landesvertragslehrpersonen haben, wenn für die klaglose Erledigung dringender Amtsgeschäfte vorgesorgt ist und nicht besondere dienstliche Rücksichten (Abhaltung von Prüfungen u. dgl.) die persönliche Anwesenheit am Dienstort erfordern, Anspruch auf einen Urlaub während der Hauptferien, der frühestens nach Abwicklung der sie betreffenden Schlussgeschäfte beginnt und mit dem Montag vor Beginn des folgenden Schuljahres endet.
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Für Landeslehrer/innen im PD Schema beginnen die Sommerferien nach der Erledigung der sie betreffenden Schlussgeschäfte.
Die Bestimmungen über Ferien und Urlaub enthalten im Grundsatz die für alle Lehrpersonen üblichen Regelungen (LDG § 56 Abs.1 Der Landeslehrer ist während der Schulferien vom Dienst beurlaubt, soweit nicht besondere Verpflichtungen (Vertretung des Schulleiters, Abhaltung von Prüfungen u. dgl.) entgegenstehen.)
Eine generelle Anwesenheit für Lehrer/innen im PD Schema in der ersten Ferienwoche ist daher nicht vorgesehen.
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Der Anspruch auf Urlaub endet mit dem Montag in der letzten Ferienwoche.
Landesvertragslehrpersonen im neuen Dienstrecht müssen somit ab Dienstag, wenn es erforderlich ist, am Dienstort anwesend sein.
Der Schulleitung obliegt die Diensteinteilung am Standort.

Drei Member Angebote
Drei bietet Salzburger Pflichtschullehrer/innen Vergünstigungen an:
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Genaue Informationen findest du HIER.
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​Ablauf: Den benötigten Member- Code erhältst du im Büro der Personalvertretung unter
0662- 80 42- 2704 oder 0662 – 8042 - 2585.
Auf dem ausgefüllten Bestätigungsformular eintragen. Bitte bei der Anmeldung vorlegen.
Pro Code ist eine Anmeldung möglich.

