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Team Info 24 05. März 2026
Erhebung der Vordienstzeiten und amtswegige Neufestsetzung der besoldungsrechtlichen Stellung - "Fall Hütter"
Auf unsere Anfrage vom 19.02.2026 erhielten wir folgende Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedauern, dass es aufgrund der mehrfachen Novellierung der gesetzlichen
Bestimmungen zu erheblichen Verzögerung der Neufestsetzung des Besoldungsdienstalters
gekommen ist. Diese Verzögerungen gehen aber – und das ist Ihnen bekannt – nicht auf ein
Versäumnis des Dienstgebers, sondern auf mehrfach erfolgte Gesetzesänderungen und in
diesem Zusammenhang erfolgte Sperren der erforderlichen Berechnungsinstrumente durch
den Bund zurück. Eine Aufarbeitung ist uns derzeit nicht möglich, weil das Berechnungstool
des Bundes noch nicht wieder freigegeben wurde.
Zu Ihren Fragen antworten wir, wie folgt:
1. Aus oben genannten Gründen konnten noch keine Berechnungen auf Grundlage der
aktuellen gesetzlichen Regelung erfolgen.
2. Es sind noch hinsichtlich aller in den Anwendungsbereich der Regelung fallenden
Lehrpersonen Berechnungen anzustellen.
3. Diese Frage lässt sich nicht beantworten, weil die Freigabe des Berechnungstools
außerhalb des Einflussbereichs der Bildungsdirektion liegt.
4. Eine Neufestsetzung des Besoldungsdienstalters kann auch bei Lehrpersonen
erforderlich sein, die sich bereits im Ruhestand befinden.
5. Mögliche weitere, Verzögerungen bedingende Novellierungen der gesetzlichen
Grundlagen zu verhindern, liegt außerhalb unserer Möglichkeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Salzburg, 27.02.2026
Für den Bildungsdirektor:

Wir bleiben an dieser schier endlosen Angelegenheit für euch dran. Falls in den nächsten 2 Monaten in der Angelegenheit nichts weitergeht, werden wir weitere Schritte setzen!
Weiterbildungszeit / Weiterbildungsteilzeit
Die Bildungsdirektion lehnt unseren Antrag ab, die neue Möglichkeit der Weiterbildungszeit bzw. Weiterbildungsteilzeit jenen Vertragslehrpersonen zu gewähren, die den verpflichtenden Masterabschluss absolvieren müssen.
Die Bildungskarenz wurde aber in diesen Fällen gewährt (siehe Erlass 1.30).
Wir sind daher der Ansicht, dass auch die neue Möglichkeit der Weiterbildungszeit bzw. Weiterbildungsteilzeit in diesen Fällen angewendet werden sollte und haben uns mit diesem Antrag erneut an die Bildungsdirektion gewendet:
Sehr geehrte Damen und Herren!
Wir bedanken uns für Ihr Schreiben vom 09.02.2026 mit der Zahl 560017/0013-PA-Präs/2026.
Sie beziehen sich darauf, dass eine dem § 11 oder dem § 11a AVRAG gleichartige bundesgesetzliche Bestimmung im Landeslehrpersonendienstrecht nicht gegeben ist.
Wie Sie jedoch wissen, konnten bis zur Abschaffung der damaligen „Bildungskarenz“ auch Vertragslehrpersonen einen Antrag auf Bildungskarenz stellen. Auch zu diesem Zeitpunkt bestand keine dienstrechtliche Regelung, die den §§ 11 oder 11a AVRAG inhaltlich entsprochen hätte. Dennoch war ein entsprechendes Vorgehen möglich: Die Lehrperson stellte bei der Bildungsdirektion Salzburg einen Antrag auf Karenzurlaub gegen Entfall der Bezüge gemäß § 29b Vertragsbedienstetengesetz (VBG) und schloss in weiterer Folge eine Vereinbarung mit dem AMS zur finanziellen Ausgestaltung ab.
Entsprechendes galt auch für die damalige „Bildungsteilzeit“. Vertragslehrpersonen konnten bei der Bildungsdirektion Salzburg eine Verminderung der Lehrverpflichtung beantragen und bei Vorliegen der Voraussetzungen – eine Förderung durch das AMS in Anspruch nehmen.
Öffentlich Bedienstete sind sehr wohl von gleichartigen bundes- oder landesgesetzlichen Regelungen erfasst, sofern sie der Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegen. Punkt 6.4.3 der Richtlinie des Bundes zur Weiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit des AMS sieht ausdrücklich vor, dass öffentlich Bedienstete nur dann nicht förderbar sind, wenn sie nicht der Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegen.
Der Zentralausschuss regt gemäß § 9 Abs. 4 PVG erneut an, die Bildungsdirektion möge im Sinne der betroffenen Lehrpersonen die Angelegenheit nochmals prüfen und die Möglichkeit der Weiterbildungszeit bzw. Weiterbildungsteilzeit für die Salzburger Pflichtschullehrpersonen entsprechend Erlass 1.30 ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulhomepages: Ein rein privates Vergnügen und auch Risiko!
Da uns bewusst ist, wie wichtig für manche Schulstandorte die Werbung über schulische Homepages ist, bieten wir eine Informationsveranstaltung per Zoom an:
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DIENSTAG, 10.03.2026 um 17:00 Uhr per ZOOM
Schulleiterinnen und Schulleiter sowie Verantwortliche für Schulhomepages sind herzlich eingeladen.
Den Zoom-Link erhältst du nach deiner Anmeldung bei: markus.wolf@teamsalve.at

ZOOM - Infostunde: Karenz & Kinderbetreuungsgeld
Hast du Fragen zur Karenz nach dem Mutterschutzgesetz?
Möchtest du dich über die verschiedenen Möglichkeiten des Kinderbetreuungsgeldes informieren?
Wir informieren dich in einer ZOOM - Infostunde am DIENSTAG, 17.03.2026 um 18:00 Uhr
Den Link zur Veranstaltung erhältst du nach deiner Anmeldung
per E-Mail an: katharina.moltinger@teamsalve.at

2. Skitag für Salzburger Lehrkräfte in Obertauern
2. Skitag für Salzburger Lehrkräfte in Obertauern
ACTIVE SCHOOL® bietet am 21.03.2026 den “2. Skitag für Salzburger Lehrkräfte” im wunderbaren Skigebiet Obertauern.
Bustransfer + Tageskarte + Ski-Guiding Skischule CSA + Mittagessen um nur 89 Euro!
Alles Infos findest du auf diesem Flyer.
HIER gleich anmelden: www.active-school.at/skitag

SALVE - Veranstaltung: Besichtigung der Erzabtei St. Peter
📅 Donnerstag, 26. März 2026
🕓 16:30 Uhr
⛪ Führung durch die Erzabtei St. Peter mit Herrn Erzabt Jakob Auer OSB
Alle interessierten Lehrpersonen sind herzlich eingeladen!
Bitte sende deine Anmeldung an: christine.haslauer@teamsalve.at

GBA Salzburg Stadt: Infoveranstaltung Arbeitnehmerveranlagung
Die Vorsitzende des GBA Salzburg Stadt, Katharina Burgstaller, organisierte am 3. März in den Räumlichkeiten des Finanzamts Salzburg eine Informationsveranstaltung zur Arbeitnehmerveranlagung.
Das Interesse war sehr groß – es gab deutlich mehr Anmeldungen als verfügbare Plätze. Der Vortrag war äußerst informativ, und viele Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer konnten umfassend beantwortet werden.
Ein besonderer Dank gilt Frau Maria Bloderer, GÖD Salzburg, die diese Infostunde möglich gemacht hat.
Aufgrund des großen Interesses wird es einen zweiten Termin geben.
Dieser wird zeitnah bekanntgegeben.


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