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Team Info 16       07. Jänner 2021

Mutterschutzgesetz: Sonderfreistellung COVID-19 in Kraft

Mit 31.12.2020 ist diese Regelung veröffentlicht worden und damit in Kraft. Noch vor dem geplanten Ende des Distance-learnings werden hier vom Dienstgeber Details festgelegt werden müssen, die selbstverständlich mit dem Zentralausschuss vor der Umsetzung abzuklären sind. HIER findest du das entsprechende Bundesgesetzblatt.

BiDion: Information zu Schreiben K. Haslauer wegen COVID-Maßnahmen

Eine Information der BiDion zum Schreiben von Herrn Haslauer wegen des Stopps der COVID-Maßnahmen und möglicher rechtlicher Schritte gegen Lehrpersonen und Schulleiter/innen findest du HIER.

Wir empfehlen nochmals, auf die Aufforderung von Herrn Haslauer nicht zu reagieren.

BMBWF: Schulbetrieb vom 07. bis zum 17. Jänner 2021

Auch wenn wir darüber schon informiert haben, möchten wir unmittebar nach Ende der Weihnachtsferien die Regelungen für den Schulbeginn ab 07.01.2021 HIER nochmals bereit stellen.

Schreiben BiDion zu Maskenpflicht

Ungewöhnlich rasch hat die BiDion erfreulicher Weise auf die Anfrage vom 03.01.2021 reagiert und an alle Schulen ein Schreiben zur Klarstellung gesendet.

Schreiben K. Haslauer an Tennengauer Schulen

Heute erreichten uns mehrere Rückmeldungen zu einem Schreiben, das offensichtlich großflächig an Schulen im Tennengau versendet worden ist. Wir gehen davon aus, dass das Schreiben sehr bald die Schulen des gesamten Bundeslandes erreichen wird.

Schon der Absender "Das Volk" (hinterlegt mit der Mailadresse dasvolk@karrierepilot24.com) mutet etwas sonderbar an. Im Schreiben werden dann Schulleiter/innen und Lehrer/innen aufgefordert, insbesondere die Maskenpflicht, ständiges Lüften, Absonderung von Verdachtspersonen, Zwangstests und Zutrittsverweigerung für Eltern, sofort einzustellen.

Erfolge innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt dieses Schreibens keine Antwort unter dasvolk@karrierepilot24.com, würde bei der zuständigen Behörde und der Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet werden.

In einer Internetrecherche unter Konstantin Haslauer kannst du dir selber ein Bild über den Verfasser des Schreibens machen.

Wir haben uns in der Angelegenheit sofort an die Bildungsdirektion gewendet und gehen davon aus, dass es von dieser rasch eine Aussage dazu geben wird.

Bis dahin empfehlen wir, keine Rückmeldung an die vom Verfasser des Schreibens angegebene Mailadresse zu senden und auch die auferlegten schulischen Maßnahmen (gegebenenfalls auch während der Beaufsichtigung von Schülerinnen/Schülern während des Lockdowns) einzuhalten.

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