Team Info 02 17. September 2020
Jahresnormrechner
Für Kolleginnen und Kollegen im alten Dienstrecht (im neuen DiRe gibt es kein Jahresnormmodell) hat Thomas Krämer den Jahresnormrechner für das neue Schuljahr wieder adaptiert.
Hier findet ihr den Rechner (4 verschiedene Tabellenblätter beachten)
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Auffallen wird vielleicht, dass bei unserer Datei andere Stichtage als im Erlass der Bildungsdirektion angeführt sind. Das liegt daran, dass es im Erlass seit Jahren keine Adaptierung gibt, wir uns bei unserer Datei allerdings an die gesetzliche Bestimmung halten müssen und es keinen Sinn hätte, ein Datum für die Datei heranzuziehen, das nicht dem Gesetz entspricht.

Diensteinteilung - Direktor/in muss Einvernehmen mit dem DA herstellen
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Gemäß § 9 Abs 2 Personalvertretungsgesetz PVG ist bei der Erstellung und Änderung des Dienstplanes und der Diensteinteilung, soweit sich diese über einen längeren Zeitraum oder auf mehrere Bedienstete bezieht, von der Schulleitung das EINVERNEHMEN mit dem Dienststellenausschuss herzustellen.
Das bedeutet, dass der/die Vorgesetzte für jeden Stundenplan eines/r Lehrers/in dezidiert die Zustimmung des Dienststellenausschusses benötigt.
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Sollte eine Einigung zwischen Lehrer/in und Schulleiter/in auf Schulebene nicht möglich sein, raten wir, sich möglichst rasch mit jemandem vom zuständigen Dienststellenausschuss in Verbindung zu setzen.
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Die Kontaktadressen der einzelnen Dienststellenausschüsse findest du hier.

Neues Dienstrecht PD 23.+24.Stunde
Uns haben einige Rückmeldungen erreicht, wonach Lehrer/innen im neuen Dienstrecht die 23. und/oder 24. Wochenstunde in Form von Unterricht (Nachmittagsbetreuung) ableisten hätten sollen.
Natürlich kann dies ( nur GLZ) innerhalb der Lehrverpflichtung (22 Wochenstunden) oder als MDL angeordnet werden.
Als "qualifizierte Beratungstätigkeit" kann das aber nicht erfolgen.
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Hier die entsprechenden Ausführungen des Dienstgebers dazu:
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1. Aufgaben einer klassenführenden Lehrkraft bzw. eines Klassenvorstandes
2. Funktion einer Mentorin oder eines Mentors (erst ab 01.09.2019)
3. Aufgaben im Sinne der Anlage zum LVG (Verwaltung von Lehrmittelsammlungen, Wahrnehmung der Aufgaben
des Qualitätsmanagements auf Schulebene, Fachkoordination, Koordination an Neuen Mittelschulen),
4. qualifizierte Beratungstätigkeit.
Die qualifizierte Beratungstätigkeit dient insbesondere der Beratung von SchülerInnen (etwa im Hinblick auf Lernprobleme und die Entwicklung von Begabungen), der Lernbegleitung, der vertiefenden Beratung der Erziehungsberechtigten (außerhalb der regelmäßigen Sprechstunden und der Sprechtage) oder der Koordination der Beratung zwischen Lehrpersonen und Erziehungsberechtigten. Zielgruppe der qualifizierten Beratungstätigkeit sind daher in erster Linie SchülerInnen und Erziehungsberechtigte. Der Hauptbezug liegt auf der schulischen (Lern-)Entwicklung der SchülerInnen (zB Erlernen von Lern- und Arbeitstechniken - Stoffaufteilung, Lernmethoden, Zeitraster, Aufzeigen geeigneter Lernmethoden; vertiefende Beratung der Erziehungsberechtigten in Anlehnung an KEL-Gespräche – Eröffnen weiterführender Möglichkeiten, Vermittlung entsprechender Fachliteratur, Abgleich zwischen Selbst-, Lehrer- und Erziehungsberechtigteneinschätzung, Nahtstellenberatung, Vermittlung und Erörterung außerschulischer Diagnose/Beratung/Begleitung); nicht vorgesehen ist eine „quasi-therapeutische“ Beratung. Die qualifizierte Beratungstätigkeit ist je nach Anordnung in regelmäßiger oder in geblockter Form zu erbringen.

COVID-Testungen, Vorgehensweise
In einem Schreiben der Bildungsdirektion werden Lehrer/innen ersucht, Schüler/innen nicht eines banalen Schnupfen wegen (oder ähnliches) von der Schule nach Hause zu schicken.
Auch wenn wir uns schwer vorstellen können, dass dies tatsächlich geschehen ist, so raten auch wir dringend davon ab, Schüler/innen mit Krankheitssymptomen unbegleitet nach Hause zu schicken.
Ungeachtet einer möglichen Überlastung der Hotline 1450 (vermutlich muss es hier zu einer Austockung von Personal und Technik kommen) raten wir dringend - wie auch am Endes des Schreibens der BiDion empfohlen- bei Feststellen von Symptomen für COVID-19 über die Hotline 1450 eine Meldung zu erstatten und weiteren Anweisungen der Gesundheitsbehörde zu folgen. Lehrer/innen und Leiter/innen tragen hier sehr hohe Verantwortung und sollten sich möglichst gut rechtlich absichern.

Supplierungen für COVID-Risikogruppen
Sollte es an deiner Schule zu Problemen (viele Supplierstunden, gestrichene uÜ oder Teamstunden, Klassen-, Gruppenzusammenlegungen,...) kommen, melde dich möglichst rasch bei uns.

Andacht in der St. Leonhardskirche ob Tamsweg
Zu Schulbeginn möchten wir uns in einem feierlichen Rahmen treffen und "DANKE" sagen.
Ihr habt uns euer Vertrauen geschenkt und die Wahl 2019 ist für uns sehr gut ausgegangen.
In der schönen Wallfahrtskirche St. Leonhard feiern wir eine Andacht, musikalisch umrahmt von Tamara Klein.
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Mittwoch, 23.09.2020,
18:00 Uhr Wallfahrtskirche St. Leonhard ob Tamsweg
Ab 19 Uhr genießen wir ein Abendessen im Gasthaus Gambswirt in Tamsweg.
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Wir freuen uns über jeden/jede, egal ob SALVE Mitglied oder nicht, der/die mit uns diese schönen Stunden verbringt!
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HIER findest du die Einladung
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Junglehrer/innen und Studierendenstammtisch
Hier kannst du dich austauschen, Tipps holen und geben, ratschen und einfach einen netten Abend verbringen.
Natürlich ist auch wieder jemand von der Personalvertretung für deine Fragen dabei.
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Mittwoch, 30. September 2020, ab 18 Uhr
Gasthaus Zwettler's, Kaigasse 3, 5020
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Ob Student/in an der PH, Lehrer/in in den ersten Dienstjahren, Lehrer/in mit schon mehreren Dienstjahren,
ob SALVE-Mitglied oder nicht: ALLE sind WILLKOMMEN
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Euer SALVE- Junglehrerinnenteam
Kathi und Isabelle freuen sich auf euer Kommen!