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einmalige Anforderung reicht aus
Team Info 09                              18. Oktober 2018
Ansuchen um Kostenrückerstattung anlässlich Fortbildung im Wohn- bzw. Dienstort

Fallen bei einer Fortbildung im Wohn- bzw. Dienstort Kurskosten an, besteht die Möglichkeit, diese Kosten beim Dienstgeber einzureichen.
Dazu gibt es ein Formular für Leiter/innen  und ein Formular für Lehrer/innen

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Schulbrief Nr. 2 2018/19

Der Schulbrief Nr. 2 behandelt Gesundheitsthemen. Den ganzen Schulbrief findest du HIER zum Nachlesen.
 

Terminaviso Tagung für Gesundheitsreferent/innen am 12. November 2018 ... die Einladung ist HIER
 

Vortragsreihe Gesundes Salzburg: Wege aus der Lebenskrise ... alle Termine HIER

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Fächervergütung im neuen Dienstrecht (PD Schema)

Auf unsere Anfrage haben wir vom Dienstgeber folgende Antwort erhalten:

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Hinsichtlich der Anfrage bzgl. Einstellung der Fächervergütung in den Sommerferien bei Lehrpersonen im pd-Schema darf mitgeteilt werden, dass dieses Problem bereits gelöst werden konnte. Die noch offenen Fächervergütungen sollten mit Gehalt November 2018 angewiesen werden.

 

Wir raten allen betroffenen Kolleg/innen die nächsten Gehaltszahlungen zu kontrollieren (das gilt auch für diejenigen, die in den Sommerferien 2016/17 angestellt waren)

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Angebot Skinfit

Salzburger Pflichtschullehrer/innen erhalten - 15 % bei einem Einkauf im Salzburger Skinfit Shop gegen Vorlage des Dienstausweises.
Die Aktion erhältst du auch, wenn du mittels Bestellformular einkaufst.

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Die Aktion im Detail und das Bestellformular findest du HIER.

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Deutschförderklassen - KV-Zulage (Dienstrecht alt)

Nach zahlreichen Schreiben konnten wir nun endlich sicherstellen, dass (für Lehrpersonen im Dienstrecht alt) die KV-Zulage angewiesen wird.

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Derzeit ist für den Dienstgeber noch unklar, ob auch die Zulage für Abteilungsunterricht gebührt. Da Seitens des BMUKK festgehalten wurde, dass die Deutschförderklassen in besoldungsrechtlicher Sicht als Klassen zu berücksichtigen sind, vertreten wir den klaren Standpunkt, dass auch diese Zulage gebührt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

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Landesrätin Hutter hat zugesagt, sich in der Frage an den Bundesminister zu wenden.

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Mobilitätszuschuss - Stabilität gefordert

Das Hin- und Her der Bildungsabteilung beim Mobilitätszuschuss ist schön langsam nervig. Immer wieder

müssen wir beim routinemäßigen Durchsuchen der Dienstgeber-Homepage nach allfälligen Neuigkeiten feststellen,

dass es den Zuschuss einmal gibt, beim nächsten Mal wieder nicht.

Am 16.10.2018 wurde uns auf Anfrage mitgeteilt, dass die aktuellen Neuaufnahmen (wir wissen nicht, was genau

darunter zu verstehen ist und nehmen an, dass es sich um ab 16.10.2018 Angestellte handelt) keinen

Mobilitätszuschuss erhalten.

In diesem Zusammenhang ist für uns die Anfrage einer Lehrperson unverständlich, die für die Fahrt innerhalb eines Bezirkes (nicht Pongau oder Pinzgau, für die es laut Richtlinien den Zuschuss gibt) 150 Euro Mobilitätszuschuss erhält und bei Nachfrage vom Dienstgeber die telefonische Auskunft erhalten hat, es wäre so viel Geld vorhanden, dass über die in den Richtlinien hinaus auch andere den Zuschuss erhalten würden.

Für 2019 wäre aber um eine Budgeterhöhung angesucht worden, was wir sehr begrüßen.

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Wir wünschen uns hier klare und transparente Richtlinien, die auch eingehalten werden, und halten nichts vom Zick-Zack-Kurs des Dienstgebers, der uns etwas planlos erscheint.

Auch in dieser Frage werden wir uns noch an LR Maria Hutter wenden (müssen), da der Informationsfluss von der Bildungsabteilung leider etwas zäh ist....

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