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Besoldungsreform 2019
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Rund 70 % der Bundesbediensteten und LandeslehrerInnen sind von der Besoldungsreform 2019 betroffen. Für etwa 30 % der Betroffenen ändert sich nichts.
Die meisten Betroffenen müssen keinen Antrag stellen, um Zeiten vor ihrem 18. Lebensjahr als zusätzliche Vordienstzeiten geltend zu machen. Die Berücksichtigung erfolgt durch die Dienstbehörden bzw. Personalstellen von Amts wegen. Davon nicht erfasst sind lediglich folgende vier Gruppen von Personen. Diese müssen einen Antrag stellen, um eine allfällige Verbesserung des Besoldungsdienstalters zu erreichen. Bei allen anderen Personen ist die Stellung eines Antrags weder sinnvoll noch notwendig.
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