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Allgemeine Aufgaben

Wahrung und Förderung der beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und gesundheitlichen Interessen der Kollegenschaft im Rahmen des PVG. Die Dienststellenleiter (Bildungsdirektor,  Leiter des pädagogischen Dienstes bzw Leiterin des Präsidialbereichs) und in Angelegenheit der einzelnen Schulen die Schulleiter/-innen sind Verhandlungspartner der Personalvertretung. Die Personalvertretung hat dafür einzutreten, dass die zugunsten der Bediensteten geltenden Gesetze, Verordnungen, Verträge, Dienstordnungen, Erlässe und Verfügungen eingehalten und durchgeführt werden.

 

 

Konkrete Aufgaben

(auszugsweise Personalvertretungsgesetz)


1. Der Personalvertretung obliegt die Mitwirkung bei:

 

  • Anträge auf Übernahme in das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis

  • Anträge auf Ernennung oder Überstellung

  • Auswahl der Bediensteten für eine Aus- oder Fortbildung

  • Gewährung von Vorschüssen

  • Erstellung von Grundsätzen über die Gewährung von Belohnungen

  • Gewährung von Sonderurlauben von mehr als 3 Tagen Dauer

  • Gewährung von Karenzurlauben ohne gesetzlichen Anspruch

  • Anordnung von Überstunden

  • Auflösung des Dienstverhältnisses durch Dienstgeber

  • Untersagung einer Nebenbeschäftigung

  • Errichtung und beim Umbau von Amtsgebäuden bereits im Planungsstadium

2. Mit der Personalvertretung ist das Einvernehmen herzustellen:

  • in allgemeinen Personalangelegenheiten

  • bei Erstellung und Änderung des Dienstplans und der Diensteinteilung (über einen längeren Zeitraum)

  • bei der Einführung neuer Arbeitsmethoden

 

3. Der Personalvertretung ist schriftlich mitzuteilen:

  • die Aufnahme, die Dienstzuteilung und die Versetzung

  • die Betrauung mit einer Vorgesetztenfunktion

  • die gewährten Belohnungen

 

4. Darüber hinaus kann die Personalvertretung:

  • Anregungen geben und Vorschläge erstatten, mit dem Ziel im Interesse der Bediensteten den Dienstbetrieb zu fördern.

  • Bedienstete in Einzelpersonalangelegenheiten vertreten, sofern dies von einem Bediensteten für seine Person verlangt wird.

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