
08. April 2017
Landeshauptmann
Dr. Wilfried Haslauer
Chiemseehof
5020 Salzburg
per E-Mail haslauer@salzburg.gv.at
Zahl (Bitte im Antwortschreiben anführen)
2017-04-08/SALVE/01a
Betreff
Dringende Forderung anlässlich der Bildungsreform 2017 – Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik
Bezug
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!
Sehr geehrter Herr Amtsführender Präsident!
Sehr geehrte Frau Abteilungsleiterin!
Der vorliegende Entwurf zum Bildungsreformgesetz 2017 bzw. zur daraus resultierenden Dienstrechtsnovelle sieht eine Schließung der derzeitigen Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik (ZIS) an den Standorten der Sonderschulen vor.
Wir lehnen dies vehement ab und fordern, dass die derzeitigen ZIS weiterhin als regionale Kompetenzzentren tätig sein können, um die sonderpädagogische Versorgung mit Persönlichkeitsnähe garantieren zu können. Eine Zentralstelle statt regionaler Kompetenzzentren einzurichten, wird als nicht geeignet beurteilt.
Wir vom Salzburger Lehrer/innenverein SALVE sind überzeugt, dass es auch künftig notwendig ist, regionale Verantwortung für alle Belange der Inklusion, Integration und Sonderpädagogik zu übernehmen. Das bedeutet, dass eine umfassende Vernetzung mit allen maßgebenden Stellen wie Ämtern für Jugend und Familie, Kindergärten, Kliniken und Spitälern, Regelschulen, etc. unerlässlich ist. Das kann unserer Meinung am besten vor Ort durch die Fortführung der Arbeiten der Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik geleistet werden - und muss auch in Zukunft gesichert sein. Eine regionale Verantwortung kann nur
wahrgenommen werden, wenn eine bezirksmäßige Übersichtlichkeit garantiert ist, so dass pädagogische Lösungen vor Ort mit allen Beteiligten in persönlicher Kenntnis der betroffenen Kinder und Jugendlichen vereinbart werden.
In den letzten Jahren, seit 2007 im Besonderen abgestimmt auch nach der UN-Konvention zur Wahrung der Rechte von behinderten Kindern, wurde das System der Sonderpädagogik mit großer Verantwortung in Richtung Integration und Inklusion weiterentwickelt.
Die Inklusiv- und Sonderpädagogik im Land Salzburg arbeitet seit vielen Jahren an der Beschulung der Kinder mit besonderen Bedürfnissen. Systeme, wie etwa, Beratungslehrer/innen, Sprachheillehrer/innen, Heilstättenlehrer/innen, Stützlehrer/innen, mobile Lehrer/innen für sinnes- und körperbehinderte Kinder, etc. werden zur Gänze von den Sonderschuldirektorinnen und -direktoren in Dienst- und Fachaufsicht nach objektivierten pädagogischen Kriterien eingesetzt.
Die Salzburger Sonderschuldirektorinnen und –direktoren mit ihrer großen Kompetenz sollten diese verantwortungsvolle Tätigkeit auch weiterhin für die Region ausüben können, was aber durch die derzeitigen Formulierungen im Bildungsreformpaket durch die Totalabschaffung des Paragraphen 27a des Schulorganisationsgesetzes verunmöglicht würde.
SALVE fordert –ganz besonders in Hinblick auf die betroffenen Kinder - eine entsprechende Adaptierung der Gesetzesnovelle, damit diese auch weiterhin in gleicher Qualität, sowohl mit, als auch ohne sonderpädagogischem Förderbedarf, Unterstützung und qualitätsvollen Unterricht erhalten. Eine Arbeit für Kinder kann nur vor Ort geleistet werden, man muss alle Beteiligten auch kennen.
Dieses pädagogische Erfolgsrezept kann keine Zentralstelle für ein gesamtes Bundesland erfolgreich übernehmen, daher lehnen wir diesen Zentralismus schärfstens ab!
Wir ersuchen dringend um Ihren Einsatz in unserem Sinne während des Begutachtungsverfahrens und verbleiben
mit freundlichen Grüßen für den Salzburger Lehrer/innenverein SALVE,
Sigi Gierzinger
Obmann
Ergeht an:
Amtsführender Präsident des LSR f. Salzburg Prof. Mag. Johannes Plötzeneder per Mail
Leiterin Abteilung Kultur, Bildung und Gesellschaft, Mag. Eva Veichtlbauer, LL. M. per Mail